Inhalt
Fragen und Antworten: Flucht, Migration, Integration
Wir ergänzen diese Liste um weitere Fragen und Antworten (Stand: 12. August 2016).
Fragen zum Thema "Was muss ich über Flüchtlinge wissen?"
Fragen zum Thema "Was bekommen Flüchtlinge?"
Fragen zum Thema "Was tut die Bundesregierung?"
Fragen zum Thema "Was kann ich selbst tun?"
Wer kommt?
Was ist der Unterschied zwischen einem Asylbewerber und einem Flüchtling?
Woher kommen die meisten Asylbewerber?
Wovor flüchten die Menschen, die Zuflucht in Deutschland suchen?
Warum kommen die Menschen ausgerechnet nach Deutschland?
Auf welchen Wegen kommen Flüchtlinge nach Europa?
Welche Ausbildungen und Qualifikationen haben die Asylbewerber?
Kommen eigentlich mehr Männer als Frauen?
Wie alt sind die Menschen?
Bringen Flüchtlinge gefährliche Infektionskrankheiten mit?
Wie viele kommen?
Wie viele Asylbewerber gibt es in Deutschland?
Wie viele Asylbewerber gibt es in der EU?
Wie verteilen sich die Asylbewerber innerhalb der EU?
Kommen alle Flüchtlinge nach Europa?
Bleiben alle Asylbewerber in Deutschland?
Gibt es eine Höchstgrenze für Asylbewerber?
Wie kann man die Zahl der Flüchtlinge reduzieren?
Sind deutsche Waffenexporte für die Flüchtlingsströme verantwortlich?
Welche Regeln gibt es?
Wie läuft das Asylverfahren in Deutschland ab?
Wie lange dauert ein Asylverfahren?
Was passiert, wenn Asylbewerber keinen Pass haben?
Was sind sichere Herkunftsstaaten?
Was passiert, wenn die Verfolgung oder der Bürgerkrieg im Heimatland wegfällt?
Was ist mit verfolgten und diskriminierten Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten?
Was passiert, wenn der Asylantrag abgelehnt wird?
Was ist eine Duldung?
Wie funktioniert eine Abschiebung?
Warum werden Menschen abgeschoben, die gut integriert sind?
Was passiert, wenn Asylbewerber straffällig werden?
Jede Straftat wird von deutschen Behörden verfolgt. Polizei und Justiz machen dabei keine Unterschiede bei Tatverdächtigen bzw. Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz. Denn niemand darf wegen seiner Abstammung, seiner Sprache, oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden.
Das Bundeskriminalamt hat gemeinsam mit den Polizeien der Länder eine Lageübersicht erstellt. Die Zahlen zeigen, dass der Großteil der Asylbewerber und Flüchtlinge keine Straftaten begeht. Sie suchen vielmehr in Deutschland Schutz und Frieden.
Werden Asylbewerber straffällig, können sie ausgewiesen werden. Wie die Behörden entscheiden, hängt von der Straftat und der Strafe ab. Grundsätzlich werden Asylbewerber ausgewiesen, wenn sie zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde oder Ausländer eingeschleust haben. Bei Drogendelikten oder Landfriedensbruchs reicht schon eine Haftzeit von zwei Jahren. Die Behörden können aber auch aus anderen Gründen entscheiden, dass ein Asylbewerber das Land verlassen muss.
Ausländische Straftäter können nun leichter ausgewiesen werden. Sie müssen das Land verlassen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Seriendiebstähle oder Raub können zur Ausweisung führen.
Grundsätzlich gilt: Wer straffällig wird und nicht ausgewiesen werden kann, muss die Strafe in Deutschland absitzen. Auch nach der Haft können straffällige Ausländer ausgewiesen werden, wenn sie eine Gefahr für die Allgemeinheit sind.