Asylberechtigte kehren zu Urlaubszwecken vorübergehend in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind.
- Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte: „Es gibt solche Fälle.“ Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor.
- Ein Recht auf Asyl sei für solche Flüchtlinge seiner Meinung nach kaum noch vorstellbar, sagt Armin Schuster (CDU).
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