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Thema: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

  1. #76241
    Mitglied
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Gestern war auf dem Videotext von rbb TV zu lesen, daß an Flüchtlinge Wohnungsberechtigungsscheine verkauft wurden - und daß deutsche Obdachlose an Zahlen zunehmen, weil jetzt Flüchtlinge auch Wohnungen beziehen können, denen die Miete ja von den öffentlichen Einrichtungen bezahlt werden.

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    Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die politische Position Fenners - er ist stellvertretender Landesvorsitzender der neuen Partei Alfa von AfD-Gründer Bernd Lucke - mit der sich dieser vom Rechtspopulismus distanzieren wollte.
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    fluechtlinge-unterbringung-hostel-wohnung-geschaeft

    Bis zu 9.000 Euro Miete im Monat kassiert ein Wohnungsbesitzer in Tempelhof möglicherweise, weil er dort Flüchtlinge zu Tagessätzen unterbringt. Die Rechnung zahlt das Land Berlin. Der Hinweis eines Hörers brachte das rbb-Inforadio und "KLARTEXT" auf die Spur.
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    streit-hotel-michendorf-fluechtlingsunterkunft

    google: brandenburg berlin deutsche wohnungslose

  2. #76242
    sunbeam
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Notwehr ist zu 100 % legal!
    Nur will die Staatssimulation nicht, daß die Deutschen die Notwehr gegen die Herrenmenschen-Söldner anwenden können!

    Auch aus völkerrechtlicher Persepektive ist einen Notwehr der Deutschen gegen die eigene Staatsimulation längst geboten!
    Wenn ich aus Notwehr einen Angreifer erschieße ohne Waffenschein, komme ich in den Knast. Also ist Notwehr nicht zu 100% legal.

  3. #76243
    sunbeam
    Gast

    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Was bringt Dir Dein "persönlicher Sieg", wenn die Kurve nicht mehr zu kriegen ist, Deine Lieben von gewaltätigen Mohammedaner - Horden entsprechend ihrer Freiheiten und ihrer Unversehrtheit beraubt werden?
    Buella, was ist die Alternative? Zeige mir eine realistische Alternative auf und ich lasse mich eines besseren belehren.

  4. #76244
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Wenn ich aus Notwehr einen Angreifer erschieße ohne Waffenschein, komme ich in den Knast. Also ist Notwehr nicht zu 100% legal.
    Wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde, hängt es davon ab, wie / warum Du eine Waffe gem. WaffG benutzt hast!
    Lag die Waffe zufällig herum, wer will es Dir verdenken, einen voraussichtlich tötlichen Angriff damit abzuwehren?

  5. #76245
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Buella, was ist die Alternative? Zeige mir eine realistische Alternative auf und ich lasse mich eines besseren belehren.
    Alternativen sind, sich zu organisieren, sich auszutauschen, sich legal zu bewaffnen, viele Menschen informieren und gegenenfalls zu überzeugen und vielleicht reicht es ja aus, wie in Österreich, daß die Menschen die Kurve kriegen!

  6. #76246
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Wenn ich aus Notwehr einen Angreifer erschieße ohne Waffenschein, komme ich in den Knast. Also ist Notwehr nicht zu 100% legal.
    Selbst wenn Du Dich auch ohne Waffe erfolgreich wehrst kann es passieren, daß man dann wegen eines angebliches Notwehrexzesses verknackt wird. Ist oft genug schon im Forum behandelt worden. Die Justiz leistet kräftige Schützenhilfe bei der Diskriminierung der Deutschen.

  7. #76247
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Notwehr ist zu 100 % legal!
    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Wenn ich aus Notwehr einen Angreifer erschieße ohne Waffenschein, komme ich in den Knast. Also ist Notwehr nicht zu 100% legal.
    Doch.

    Du wirst wegen Tötung frei gesprochen,

    und bekommst maximal ( !!!!!!! ) 6 Monate Bewährung wegen illegalem WB !
    Zitat Zitat von romeo1 Beitrag anzeigen
    Selbst wenn Du Dich auch ohne Waffe erfolgreich wehrst kann es passieren, daß man dann wegen eines angebliches Notwehrexzesses verknackt wird. Ist oft genug schon im Forum behandelt worden.
    Stimmt, aber falsch. Bei Notwehrexzess § 33 StGB bekommst du einen glatten Freispruch.

  8. #76248
    nouvelles à la main Benutzerbild von umananda
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    Standard AW: UN gibt Pläne zur Umsiedlung von Millionen Flüchtlingen zu!

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Lebensraum im Osten, ist schon klar.
    Wieso sollten Israelis keine Siedlungen bauen. Die arabisch-islamische Welt erkennt ja größtenteils nicht einmal das Kernland Israels an. Was also sollte Israrel unter allen Umständen tun? Richtig, die Grenze abzusichern und den Angreifern keinen Vorteil verschaffen.

    Alles was zur gegenwärtigen Völkerwanderung von den Vereinten Nationen vorgeschlagen wird, ist aus Europa ein Flüchtlingscamp zu machen. Die UN wird erst zufriedengestellt sein, wenn die ganze dritte Welt in UNICEF-Zelten über ganz Europa verteilt ist. Du solltest dir also um Lebensräume von anderen keinen Kopf machen, sondern weiter den Verlautbarungen dieser Weltorganisation lauschen, wie man von einem Völkerrecht spricht, obwohl dieses Recht nicht einmal das Papier wert ist, auf dem es geschrieben steht.

    Servus umananda


    Überzeugen ist unfruchtbar.

    Walter Benjamin
    (1892 - 1940)

  9. #76249
    Mitglied
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Doch.

    Du wirst wegen Tötung frei gesprochen,

    und bekommst maximal ( !!!!!!! ) 6 Monate Bewährung wegen illegalem WB !

    Stimmt, aber falsch. Bei Notwehrexzess § 33 StGB bekommst du einen glatten Freispruch.
    § 32 StGB
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

  10. #76250
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    § 32 StGB
    Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
    Mir muss du das sicher nicht vorlesen, denn ich kenne die § 32 und 33 StGB in und auswendig. Ich bezw. mein Personal haben uns zigfach auf 32 oder 33 berufen...und zwar erfolgreich. Ok, mit Anwalt natürlich. Die Gesetzeslage ist aber nach wie vor eindeutig PRO Notwehr.

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