1991 waren es bei 38.621 Beschäftigten 59.666 Arbeitsstunden, je Beschäftigten 1.545 Arbeitsstunden.
2014 waren es bei 42.652 Beschäftigten 58.476 Arbeitsstunden, je Beschäftigten 1.371 Arbeitsstunden.
D. h., das Mehr an Beschäftigung entfällt auf Teilzeitarbeit mit entsprechender Teilentlohnung. Wo sollen da Rentenansprpüche herkommen?




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