Das totale Staatsversagen:
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"...Ein Großteil der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge hat einem Zeitungsbericht zufolge bei der Einreise keine gültigen Ausweispapiere. Im Januar hätten 77 Prozent aller durch die Bundespolizei im Grenzraum festgestellten Migranten nicht über erforderliche Personaldokumente verfügt, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums der „Berliner Morgenpost“. Mögliche Gründe, warum Asylbewerber ohne Reisedokumente nach Deutschland kommen, nannte das Ministerium nicht...."
Dazu der Gesetzgeber:
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 3 Passpflicht
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).
(2) Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.
Zitat Ende.
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Warum klagen wir nicht einfach auf Einhaltung dieses Gesetzes? Bzw. stellen Strafanzeige gegen die Kontrolleure an der Grenze?
PS: Ich habe gerad3e die Rechtsverordnungen in der Einzelnorm geprüft. Keine Befreiung von der Passpflicht für die "Schutzsuchenden" durch das Innenministerium anzuordnen. Somit besteht die uneingeschränkte Passpflicht.




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