Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
Nein, geltendes Recht
Nein, das stimmt nicht. Geschossen werden darf nur bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben.
Es ist nicht vorgesehen, auf illegale Einwanderer zu schießen, um die illegale Einwanderung zu verhindern. Aber wie gesagt, es gibt genug andere Mittel.