Umfrageergebnis anzeigen: Sollen notfalls Schusswaffen eingesetzt werden?

Teilnehmer
164. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, wenn Flüchtlingsmassen die Grenze überrennen!

    141 85,98%
  • Ja, aber nur für Warnschüsse!

    8 4,88%
  • Nein!

    15 9,15%
Thema geschlossen
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Thema: Grenzsicherung und Schusswaffen

  1. #801
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
    In keinem Rechtsstaat können Tatbestandsmerkmale strafverschärfend gewertet werden.
    Dann sind wir also keiner. Denn hierzulande gibt es jede Menge Tatbestandsmerkmale, die strafverschärfend wirken.

    Ohne zynischerweise dsrauf einzugehen, ist dss auch nur logisch. Denn Tatbestandsmerkmale sind die Teile aus denen sich der Tatbestand zusammensetzt. Aus welchem dann die Rechtsfolge (Strafe) abgeleitet wird.

    Du lallst also Blödsinn.

  2. #802
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
    In keinem Rechtsstaat können Tatbestandsmerkmale strafverschärfend gewertet werden.

    Mord unterscheidet sich durch bestimmte Tatbestandsmerkmale von Totschlag - und wird deshalb strenger bestraft.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  3. #803
    Mitglied Benutzerbild von Cybeth
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von rumpelgepumpel Beitrag anzeigen
    cool, ich würde gern mal eine Diskussion mit Roth und Schachtschneider sehen, Roth würde dabei aussehen wie ein Trottel da sie den Ausführungen rein geistig gar nicht folgen könnte

    Verfassungsklage gegen Merkels Einwanderungspolitik



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    Das Problem ist, eine Verfassungsklage dauert laut Professor mindestens 1 Jahr und in der Zeit sind schon mindestens weitere 1 - 1,5 Mill Illegale ins Land eingewandert.

  4. #804
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    .
    Wenn nach Auffasung der derzeitigen BRD-Machthaber an der Staatsgrenze allenfalls noch Warnschüsse abgegeben werden dürfen, können an die Bundespolizisten auch ausschließlich Platzpatronen ausgegeben werden.

    Ergänzend kann Merkel den "anreisenden" Asylbetrügern per Fernsehauftritt zusichern, daß ihnen kein Haar gekrümmt werden wird.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

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  5. #805
    nicht meine Räson Benutzerbild von Anita Fasching
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Jedenfalls hat sie damit erreicht, dass eine menge Leute sich mal kundig gemacht und nachgeschaut haben, was denn eigentlich in entsprechenden Gesetzen und Vorschriften zu diesem Thema steht! Und siehe da........ein aha war landesweit zu hören!
    Außer bei einigen Knallchargen, von denen sich ja auch hier einige rumtreiben!
    Die Knallchargen haben hier ungefähr einen 10% Anteil.
    Das halte ich fürs HPF gerade noch verkraftbar, um den Frieden der Forengemeinschaft nicht zu gefährden.
    Adler sterben und die Ratten gedeih'n.
    Tausend Scherben und wo Freiheit war Stein, nur Stein.


  6. #806
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Cybeth Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, eine Verfassungsklage dauert laut Professor mindestens 1 Jahr und in der Zeit sind schon mindestens weitere 1 - 1,5 Mill Illegale ins Land eingewandert.

    Dann muß die Klage durch einen Antrag auf einstweilige Anordnung ergänzt werden, und zwar die Anordnung, den gesetzlichen Zustand an den Grenzen wiederherzustellen.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

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  7. #807
    nicht meine Räson Benutzerbild von Anita Fasching
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Hier schwirren immer zwei oder drei User herum, die ständig als Klugscheisser auftreten wollen ... es beeindruckt mich nicht. Wenn ich irgendwelche kleine Dinge in einem Beitrag hineinsetze, sei es als Vergleich oder Verdeutlichung, dann sind sie richtig. Seien es auch nur kleine mathematische oder historische Einflechtungen ... im Gegensatz zu diesen Klugscheissern habe ich mehrere Bildungseinrichtungen erfolgreich durchlaufen. Und nun solltest du zum eigentlichen Thema zurückkehren. Denn jede Beleidigung, die ich hierzuforum zum Besten gebe, hat der Adressat sich redlich erarbeitet. Ich entdecke bei einigen Usern oft grauenvolle Fehler und Dummheiten. Sind sie aber in der Gesamtaussage irrelevant, dann schweige ich darüber und trete nicht als Klugscheisser auf. So einfach ist das.

    Zum Thema ... dass hier 95 User an der Grenze herumballern würden ist eigentlich ziemlich traurig.

    Servus umananda
    Die 100 ist auch schon geknackt.
    Glaube aber nicht, dass hier einer sinnlos an der Grenze rumballern wollen würde.
    Nur in angebrachten Notsituationen, aber die Option muss dringend vorhanden sein.
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  8. #808
    Freigeist Benutzerbild von Nereus
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Wir haben doch Grenzen in Form imaginärer Linien, die auch in regelmäßigen Abständen durch Markierungspfähle gekennzeichnet sind.

    Das ist in jedem Land dieser Erde so. Fahr mal an die Stellen, an denen andere Länder aneinander grenzen. Da gibt es auch keine zugemauerten Grenzen. .... .
    Meist bilden natürliche Geländehindernisse die Grenzen, z.B. Bäche, Flüsse, Ströme.

    Grenzpfähle am deutsch-polnischen Grenzfluß: die Neiße bei Coschen nahe der Einmündung in die Oder

    Straßendammende vor ehemaligen Brückenbeginn über die Hochwasserniederung der Neiße zum ehemaligen Neuzeller Domänenland im heutigen Polenbesitz:



    Blick von der Neiße-Niederung bei Niedrigwasser auf Brückenfundamentruine auf dem Hochwasserschutzdamm. Die Brücke wurde 1945 vor dem Sowjetangriff gesprengt.



    Polnischer Grenzpfahl auf ehemaligen deutschen Bauernland am Neiße-Ufer auf dem Hochwasserdamm:

    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  9. #809
    Sommelier
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

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    Wenn die Regierung verkündet, "es wird wärmer", heißt das für Menschen gesunden Verstandes: "Leute, zieht Euch warm an!" (Edgar L. Gärtner)

    "Absence of evidence is not evidence of absence." (Kerry Emanuel)

  10. #810
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
    Eine gemeinschaftlich begangene Tat, z.B. Vergewaltigung, darf also nicht strafverschärfend sein. Der Abschreckungseffekt dieser Bestimmung ist null und lädt geradezu zu gemeinschaftlichen Taten ein, besonders bei denen, die man einzeln gar nicht begehen konnte. Und das nennst Du also Recht? Es verstößt gegen den normalen Menschenverstand. Aber das mussten wir nach der Wende bei vielen "Westimporten" zur Kenntnis nehmen.
    Du sprichst ja schon einen wichtigen Punkt an: Bestimmte Taten, in Deutschland z.B. Landfriedensbruch, können allein gar nicht begangen werden. Es bedarf der Tatbestandsdefinition her bereits eine Menschenmenge, damit dieser Straftatbestand erfüllt werden kann. Daß es dann aus einer Menschenmenge, dem Gesetzestext nach "mit vereinten Kräften", heraus erfolgt, kann in diesem Fall logischerweise nicht auch noch strafverschärfend ausgelegt werden.
    Im Falle einer Vergewaltigung wirkt die gemeinschaftliche Tatbegehung nach §177 II 2 explizit strafverschärfend; ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis ([Links nur für registrierte Nutzer]). Aber das gilt eben nicht für alle Straftaten (das müßte im Allgemeinen Teil des StGB stehen), sondern hier konkret für diese. Das bedeutet, daß bei einer gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung nicht nur jeder beteiligte Mittäter (§25 StGB), der ggf. "nur" Schmiere gestanden hat, wegen Vergewaltigung bestraft wird, sondern er wird hier auch aufgrund der gemeinschaftlich begangegen Tat, die das Gesetz als besonders schweren Fall wertet, härter bestraft.
    Für die sogenannte "Unerlaubte Einreise" sieht das Gesetz eine Strafverschärfung wegen gemeinsam beganger Tat meines Wissens nach nicht (zwingend) vor. Das heißt, der Rahmen , innerhalb dessen der Richter das Strafmaß zuteilt, bleibt unverändert. Das entspricht m.E. auch dem gesunden Menschenverstand: Die sich zur Straftat gemeinsam entschlossen habenden Täter werden hier in aller Regel ganz individuell den Straftatbestand erfüllt haben, weil jeder von ihnen allein ihn schon erfüllt hätte. Auf den Straftatbestand der Vergewaltigung bezogen bedeutete dies grob gesprochen, daß jeder der Mittäter ein eigenes Opfer vergewaltigt. Er wird dann, bei gemeinschaftlicher Begehung all dieser Taten, für mehrere Fälle von Vergewaltigung verurteilt, und zwar jeder der Mittäter.
    Die gemeinschaftliche Begehung wird sinnvollerweise dann strafverschärfend gewertet, wenn die Stärke der Gruppe genutzt wird, um den Widerstand der Opfers zu brechen (siehe z.B. auch bei Körperverletzung, die gemeinschaftlich begangen zur gefährlichen Körperverletzung wird). Bei der unerlaubten Einreise gibt es aber gar keine natürliche Person, die Opfer ist. Wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet, so ist das ein eigener Straftatbestand, der zusätzlich bestraft wird. Hier kann die gemeinschaftliche Begehung durchaus strafverschärfend wirken, nämlich z.B. dann, wenn irgendeiner(!) der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt.
    Nochmal: mit "strafverschärfend" ist gemeint, daß sie der Rahmen verschiebt, innerhalb dessen der Richter das Strafmaß zuteilt (und zuteilen muß). Er mag davon unabhängig bei Fällen, in denen die gemeinschaftliche Tat kein Tatbestandsmerkmal bzw. der Grund für die Qualifizierung ("besonders schwerer Fall") ist, innerhalb des Strafrahmens die gemeinschaftliche Begehung als Grund dafür werten, in diesem Strafrahmen eher ans obere Limit zu gehen. Das wird er dann individuell in der Urteilsbegründung darlegen.

    Ich hoffe, daß es nun etwas klarer ist.

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