Zitat Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
Und das steht wo?

Meines Wissens nach kennt das StGB im Allgemeinen Teil die gemeinschaftliche Tatbegehung, nach der jeder Mittäter als Täter bestraft wird.
Im Besonderen Teil gibt es das bei einigen Straftatbeständen (z.B. Landfriedensbruch), gilt dann aber nur für diese.
Das liegt daran, dass dieses Gesetz nichts taugt. Sogar die DDR war da etwas realistischer:
"Der schwere Fall wird jetzt nicht mehr in der Gruppe, sondern „zusammen mit anderen" begangen."