Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
Beamte bei der Grenzsicherung haben besondere Rechte. Nach §11 UZwG reicht es nach dem illegalen Grenzübetritt aus, zu versuchen, sich einer Kontrolle durch Flucht zu entziehen, um sie zu berechtigen, ihre Schusswaffe einzusetzen.
Mag ja sein, aber deshalb muss man in einem Interview nicht gleich als Stichwortergeber auftreten, damit man daraus den Begriff "Schießbefehl" modellieren kann. Im Grunde wäre es ziemlich simpel gewesen. Sie hätte nur auf die Vokabel "Schusswaffe" verzichten sollen. Ist das so schwer nachzuvollziehen?

Servus umananda