Umfrageergebnis anzeigen: Sollen notfalls Schusswaffen eingesetzt werden?

Teilnehmer
164. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, wenn Flüchtlingsmassen die Grenze überrennen!

    141 85,98%
  • Ja, aber nur für Warnschüsse!

    8 4,88%
  • Nein!

    15 9,15%
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Thema: Grenzsicherung und Schusswaffen

  1. #551
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Wenn die Zahl der Unterstützer für die AfD wie anzunehmen noch rasanter steigen wird, wird wohl auch einmal ein Zünder eingebaut
    Mir ein Rätsel, wie Frau Petri so ein Satz über Schusswaffen Gebrauch an der Grenze entfleuchen konnte?

    Die muss doch wissen, wie Dumm-Michel, Gutmenschen und Systemlinge sofort reagieren, wenn von Schusswaffen an der Grenze schwadroniert wird. Das musste sie wissen! Dass bei den Roten, wie beim pawlowschen Reflex, sofort alle Alarmglocken losgehen; - auf solche Steilvorlagen warten die doch bloß!

    Petri ist eben immer noch Polit-Amateur - und hat gegen Vollblut-Profis, wie Gabriel, keine Chance.

    Jetzt will Gabriel die AfD vom Verfassungsschutz beobachten lassen - und sie von allen Talkshows und Interviews in den Medien fernhalten.

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    Das ist nicht mehr mein Land

  2. #552
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Im Krieg sind alle Mittel erlaubt und wir haben Krieg.

  3. #553
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Olliver Beitrag anzeigen

    Fläche darin
    gibt es nicht.

    Darin gibt es nur ein Volumen.


    Mathe war nie dein Ding, ne?
    Mhm, sie schreibt ja:
    ... je größer der Umfang einer Figur, desto größer muss auch die Fläche darin sein ...
    Würdest du jetzt zufrieden sein, wenn sie statt " darin" " darauf" oder " drumherum" geschrieben hätte ?
    Natürlich befindet sich eine bestimmte Fläche innerhalb ihres Umfangs, also darin. Mir ist auch noch keine Fläche begegnet, welche sich ausserhalb ihres Umfangs befunden hätte.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  4. #554
    GESPERRT
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Mir ein Rätsel, wie Frau Petri so ein Satz über Schusswaffen Gebrauch an der Grenze entfleuchen konnte?

    Die muss doch wissen, wie Dumm-Michel, Gutmenschen und Systemlinge sofort reagieren, wenn von Schusswaffen an der Grenze schwadroniert wird. Das musste sie wissen! Dass bei den Roten, wie beim pawlowschen Reflex, sofort alle Alarmglocken losgehen; - auf solche Steilvorlagen warten die doch bloß!

    Petri ist eben immer noch Polit-Amateur - und hat gegen Vollblut-Profis, wie Gabriel, keine Chance.

    Jetzt will Gabriel die AfD vom Verfassungsschutz beobachten lassen - und sie von allen Talkshows und Interviews in den Medien fernhalten.

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    Ich war nicht mal in der DDR ein Sytemling und wähle immer noch was ich für richtig halte, nicht die Groko aber auch nicht eine Partei die an den Grenzen schießen lassen will !
    Die Frau Petry als Ex- Dresdnerin zu DDR Zeiten (Vater in den Westen geflogen) müßte eigendlich wisse wie es war als ander Grenze geschossen wurdee !

    Und nein sie ist kein Polit- Amateur , sie ist ein Vollprofi und weis genau welche Themen sie setze muß um bei der Minderheit anzukommen.

    Und ich hoffe der Wähler wird verhindern, das sie egal ob in einen Land oder im Bund in Regierungsverantwortung kommt

  5. #555
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Aus Dresden Beitrag anzeigen
    Ich war nicht mal in der DDR ein Sytemling und wähle immer noch was ich für richtig halte, nicht die Groko aber auch nicht eine Partei die an den Grenzen schießen lassen will !
    Die Frau Petry als Ex- Dresdnerin zu DDR Zeiten (Vater in den Westen geflogen) müßte eigendlich wisse wie es war als ander Grenze geschossen wurdee !

    Und nein sie ist kein Polit- Amateur , sie ist ein Vollprofi und weis genau welche Themen sie setze muß um bei der Minderheit anzukommen.

    Und ich hoffe der Wähler wird verhindern, das sie egal ob in einen Land oder im Bund in Regierungsverantwortung kommt
    Und ich hoffe, dass die AfD über 20% kommt - und Systemlinge, wie Du, in die Türkei auswandern.....


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  6. #556
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Wer nur mit der Waffe drohen möchte und sie nicht einsetzen will, der macht sich zur Witzfigur. Unglaublich, welchen Blödsinn du hier verzapfst, schwäbischer Rohrkrepierer.

    Servus umananda
    Meine Güte, wie kann man so dämlich und naiv sein?!

    Möchte der Bankräuber, der mit vorgehaltener Waffe eine Bank überfällt, diese einsetzen im Sinne jemand zu erschiessen?
    Möchte der unbedingt jemand erschiessen, um sich "nicht lächerlich zu machen"?

    Oder denkt der sich nicht vielleicht eher:
    "Hoffentlich geht alles glatt, keiner versucht den Helden zu spielen und ich bin nach dem Raub nicht gleich auf Seite 1 der BILD - Zeitung, als skrupelloser Bankräuber und Mörder, was den Fahndungsdruck auf mich ins unermessliche erhöhen würde..."?

    Wenn es einen Tagespreis für den dümmsten weil naivsten Kommentar geben würde, Du wärest ein ganz heisser Kandidat!
    Übrigens: Bereits das Vorzeigen oder gar nur Erwähnen einer vorhandener Waffe ist "ein Einsatz einer Waffe". Ein Warnschuss sowieso!

    Das drohen mit einer Waffe, ein Warnschuss, das dient genau einem: Die Waffe nicht zielgerichtet auslösen zu müssen gegen eine Person, denn ansonsten würden es die Grenzbeamten - wie auch die Bankräuber - machen wie Lucky Luke im Western:

    Nicht lange rumfackeln sondern schneller ziehen als ihr eigener Schatten!

  7. #557
    der Babo Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)

    § 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

    (1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

    (2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

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  8. #558
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)

    § 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

    (1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

    (2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

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    Was aber, wenn der Asylsuchende sich nicht "der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden" widersetzt und auch nicht Versuch unternimmt, sich "durch Flucht zu entziehen"?
    Whatever you do, do no harm!

  9. #559
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    [/URL]
    Was aber, wenn der Asylsuchende sich nicht "der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden" widersetzt und auch nicht Versuch unternimmt, sich "durch Flucht zu entziehen"?
    Kurti, du kannst einfach nicht anders und versuchst es immer wieder, näch ? Nimm dir doch einfach mal, bevor du so ne blöde Frage stellst, deinen Computer, gib UzWG bei Google ein und schau, was in dem Gesetz steht. Die Antwort findest du ganz einfach im §10 dieses Gesetzes oder im §54 des Polizeigesetzes . Voraussetzung ist natürlich, dass du über die Fähigkeit des verstehenden Lesens verfügst. Beide Paragrafen sind übrigens fast gleichlautend.
    Aber ich will dir mal schon vorab die Antwort geben:
    Dann ist der Beamte berechtigt, um die weitere Ausführung der Straftat zu verhindern, einen gezielten Schuss auf den Deliquenten abzugeben .

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  10. #560
    Mitglied Benutzerbild von Frankenberger_Funker
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    Standard AW: Grenzsicherung und Schusswaffen

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    [/URL]
    Was aber, wenn der Asylsuchende sich nicht "der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden" widersetzt und auch nicht Versuch unternimmt, sich "durch Flucht zu entziehen"?
    Dann hat der "Asylsuchende" respektive illegale Einwanderer eben die Konsequenzen eines ungesetzlichen Grenzübertritts zu tragen. Pech gehabt.

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