Ja, wenn Flüchtlingsmassen die Grenze überrennen!
Ja, aber nur für Warnschüsse!
Nein!
Überzeugen ist unfruchtbar.
Walter Benjamin
(1892 - 1940)
§ 10 Schußwaffengebrauch gegen Personen...
(2) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden* oder unmittelbar bevorstehen* und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.
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Das unerlaubte Eindringen in ein Land ist eine unmittelbare Gewalttat, wenn dabei Gewalt gegen Grenzschützer verübt wird (zB Niedertrampeln) oder ein Grenzzaun zerstört wird.
In solchen Fällen ist also der Gebrauch von Schusswaffen gesetzlich gesetzlich erlaubt.
Geändert von tosh (31.01.2016 um 01:21 Uhr)
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Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Adler sterben und die Ratten gedeih'n.
Tausend Scherben und wo Freiheit war Stein, nur Stein.
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