Ja, wenn Flüchtlingsmassen die Grenze überrennen!
Ja, aber nur für Warnschüsse!
Nein!
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Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Mein lieber gebürtiger Dresdner diese Quelle speist nicht mal die Elbe das sie einen normalen Wasserstand führt.
Wer Interresse an eine blühenden Drsden hat nutzt sie nicht für Hetzdemos aus, es geht auch anders gestern 15 000 freidlich zum Sempernoperball und volle Zustimmung von den Künstlern (ua. Mario Adorf oder Koland Kaiser)
Aus meinem Haus kann jeder raus, nicht jeder rein.
Dazu bist du auch noch zu blöd. Für was werden denn Visa verlangt ?
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2. Wer braucht ein Visum und wofür?
Nicht alle Ausländer_innen brauchen selbstverständlich ein Visum, um ins Bundesgebiet einzureisen. Hier können wir zwischen drei Gruppen nach dem Ampelprinzip unterscheiden:
- Grünes Licht…
haben alle Unionsbürger_innen, denn sie brauchen nichts (außer einen Personalausweis), um jederzeit einreisen und einen Wohnsitz im Bundesgebiet anzunehmen.
- Gelbes Licht…
haben privilegierte Staaten, mit denen auf europäischer Ebene die Visumsfreiheit vereinbart worden ist:
Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Macau, Malaysia, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, San Marino, Schweiz, Serbien, Seychellen, Singapur, St. Kitts und Nevis, Südkorea, Taiwan, Uruguay, Vatikanstadt, Venezuela, Vereinigte Staaten (einschließlich Puerto Rico).
Hier ist aber Vorsicht geboten, denn die Visumsfreiheit gilt nur für den kurzfristigen Aufenthalt. Die Staatsangehörigen dieser Staaten können deshalb ohne Visum ins Bundesgebiet für bis zu 90 Tage zwar einreisen, aber sie können nicht ohne weiteres nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines weiteren Aufenthalts im Bundesgebiet erfolgreich beantragen. Dieses rare Privileg ist nur für die Staatsangehörigen
Andorras, Australiens, Brasiliens, El Salvadors, Honduras, Israels, Japans, Liechtensteins, Monacos, Kanadas, Neuseelands, San Marinos, Südkoreas und der USA
eingeräumt. Alle anderen Bürger_innen aber, die einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet planen, müssen trotz der Visumsfreiheit immer noch ein Visum vorab bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragen.
- Rotes Licht…
haben die Staatsangehörigen aller anderen Staaten in dem Sinne, dass sie immer ein Visum für die Einreise ins Schengen-Gebiet benötigen, egal wie kurz oder lang ihr Aufenthalt geplant ist. Dies betrifft alle Staatsangehörigen der Weltgemeinschaft, mit denen keine Visumsfreiheit ausdrücklich vereinbart worden ist, wie etwa die Staaten aus dem afrikanischen und arabischen Raum sowie großenteils der Nachfolgestaaten der Sowjetunion, um nur einige Beispiele zu benennen.
Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.
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"Und wenn wir es nicht mehr erleben werden, Vater, so wissen wir doch eins, dass es die nach uns erleben werden, nicht? Und das ist doch auch ein Trost."
(aus dem Film 'Heimkehr', 1941)

Um den Wahnsinn zu stoppen wird das notwendig sein !!! Die BRD wird so arg böse Dinge aber nicht tun![]()
Nur zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Menschliche Dummheit.
Beim Universum bin ich mir nicht sicher.
Einstein
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