
Zitat von
skydive
Willst du einfach weiterlügen oder ist das notorisch bei dir? Sie missachtet nicht die Drittstaatenregelung. Garantiert nicht.
Warum lügst du, wenn ich für jeden Idiot nachlesbar die Quelle eingestellt habe, demnach die Flüchtlinge aus Syrien einen Sonderstatus haben und aufgrund dieses Sonderstatus gem. § 23 AufenthaltsG Dublin II und III wegfallen?
Hier, für Blöde!
WICHIG: Flüchtlinge aus Syrien erhalten nach Antragstellung seit einigen Wochen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Angebot, im beschleunigten schriftlichen Verfahren ohne Asylanhörung beschieden zu werden. Wir raten dazu, dieses Angebot anzunehmen! Es handelt sich hierbei um Fälle, die auch nach Auffassung des BAMF „offensichtlich begründet“ sind. Zwar ist eine Anerkennung als Asylberechtigte_r im schriftlichen Verfahren ausgeschlossen. Aber auch eine Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention (nach § 3 AsylVfG), wie sie in diesen Fällen möglich ist, vermittelt den Betroffenen alle Rechte, insbesondere auch das Recht auf Familienzusammenführung.
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