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Thema: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

  1. #60981
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Kikumon Beitrag anzeigen
    Ich verstehe seine Bitte schon. Allerdings geht es in diesem Forum ja noch richtig human zu.
    Wo, chabe, Problem?

    Kannst ja Licht ausmachen, wenn nicht gefällt!

  2. #60982
    Mitglied Benutzerbild von Rolf1973
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Alle syrischen Flüchtlinge sind legal in Deutschland, weil Deutschland sie als Flüchtlinge angenommen hat.
    Mmh, mir würde je ein Verstoß gegen ein deutsches sowie ein Verstoß gegen ein internationales Gesetz reichen. Meinst du, du bekommst das gebacken?
    Nicht Deutschland hat sie angenommen, sondern eine selbstherrlich agierende Kanzlerin. Nach geltenden, jedoch von Merkel
    ausgehebelten internationalen Abkommen hätten die Flüchtlinge im ersten sicheren Staat Asyl beantragen müssen, das taten
    sie aber nicht. Sie verließen diese Staaten wieder in Richtung Deutschland und waren somit keine Flüchtlinge mehr, sondern
    Sozialtouristen.

    Etwas zu Dublin III.:
    In dieser Verordnung wird auch geregelt, dass ein Asylbewerber in dem EU-Mitgliedstaat seinen Asylantrag stellen muss, in dem
    er den EU-Raum erstmals betreten hat. Dort hat auch die Registrierung und die Durchführung des Asylverfahrens zu erfolgen.
    Leider wird dieses Abkommen derzeit sehr "flexibel" gehandhabt:

    Zuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, auf Rücküberstellungen von syrischen Asylbewerbern
    in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Regelfall zu verzichten. Flüchtlinge, die bereits in anderen Dublin-Unterzeichner-
    staaten angekommen waren, sind daraufhin ungehindert nach Deutschland weitergereist. Dies hatte öffentliche Diskussionen um die
    Einhaltung des Abkommens nach sich gezogen.
    Es kommen aber nicht nur Syrer in Deutschland an, es bleiben noch viele andere Flüchtilanten übrig, die zurückgeschickt werden
    müssten, aber dennoch bleiben dürfen.

    Seibert stellte klar: "Deutschland hat Dublin nicht ausgesetzt. Es ist geltendes Recht." Das Bundesamt für Migration und
    Flüchtlinge habe lediglich verfahrensrechtliche Vereinfachungen vorgenommen.
    So kann man es auch umschreiben, aber Fakt ist, in der Wirklichkeit gilt Dublin einen Scheißdreck, nachdem Frau Kasner meinte,
    darauf ein Häufchen setzen zu können, wobei sie von niemandem gestoppt wurde.

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    Thomas Sowell

  3. #60983
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von perlmutt Beitrag anzeigen
    Auch das stimmt nicht, auch für Flüchtlinge gelten Dublin und Schengen.
    .
    Nein, eben nicht für alle. Wenn Deutschland sie als Flüchtlinge anerkannt hat, wie im Falle der Syrer, gelten weder Dublin II noch III

  4. #60984
    Der mit den Wölfen Tanzt Benutzerbild von Wolf Fenrir
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von perlmutt Beitrag anzeigen
    Siehe die arabischen Emirate, die nehmen nicht einen ihrer "hochqualifizierten Kesselflicker und aus Gummireifen Sandalen bastelnde" Brüder und Schwestern auf. Die wissen auch warum.
    Nur zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Menschliche Dummheit.

    Beim Universum bin ich mir nicht sicher.

    Einstein

  5. #60985
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Rolf1973 Beitrag anzeigen
    Nicht Deutschland hat sie angenommen, sondern eine selbstherrlich agierende Kanzlerin. Nach geltenden, jedoch von Merkel
    ausgehebelten internationalen Abkommen hätten die Flüchtlinge im ersten sicheren Staat Asyl beantragen müssen....
    Merkel hat nichts ausgehebelt. Gem. geltenden Bestimmungen gilt nach § 23 AufenthaltsG für bestimmte Gruppen eine Ausnahmeregelung. In dem Fall für die Syrer. Syrer werden aufgrund der Situation im Heimatland in Deutschland als Flüchtlinge angenommen, gem. der GFK. Sie durchlaufen das normale Asylverfahren, welches negativ beschieden wird, oder aber das vereinfachte Verfahren, wie seit Ende 2014 und sind danach geduldet. Im Falle der syrischen Flüchtlinge ist dieses Procedere in Übereinstimmung mit geltendem Recht.

  6. #60986
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Nein, eben nicht für alle. Wenn Deutschland sie als Flüchtlinge anerkannt hat, wie im Falle der Syrer, gelten weder Dublin II noch III
    Es gibt kein "pauschales Asyl für alle Syrer"; das ist eindeutig rechtswidrig.

    Was glaubst du, warum deine geliebte Merkel jetzt wieder zu Einzelfallprüfungen übergehen will?

    Mutti will mittelfristig vielleicht wieder die Rechtsordung einhalten.

  7. #60987
    Tut nur so als ob! Benutzerbild von Intolerist
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    <br>
    Merkel hat nichts ausgehebelt. Gem. geltenden Bestimmungen gilt nach § 23 AufenthaltsG für bestimmte Gruppen eine Ausnahmeregelung. In dem Fall für die Syrer. Syrer werden aufgrund der Situation im Heimatland in Deutschland als Flüchtlinge angenommen, gem. der GFK. Sie durchlaufen das normale Asylverfahren, welches negativ beschieden wird, oder aber das vereinfachte Verfahren, wie seit Ende 2014 und sind danach geduldet. Im Falle der syrischen Flüchtlinge ist dieses Procedere in Übereinstimmung mit geltendem Recht. <br>
    Illegale Einreise ist & bleibt strafbar. Und wer seine Reisedokumente vorsätzlich vernichtet handelt illegal und hat kein Recht auf ein Asylverfahren oder was auch immer. Und klar handelt Merkel gegen das Gesetz. Erst mal erkundigen bevor Du hier einen auf gscheit machst kleiner Troll

  8. #60988
    GESPERRT
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Es gibt kein "pauschales Asyl für alle Syrer"; das ist eindeutig rechtswidrig.

    Was glaubst du, warum deine geliebte Merkel jetzt wieder zu Einzelfallprüfungen übergehen will?

    Mutti will mittelfristig vielleicht wieder die Rechtsordung einhalten.
    Eine von mir geliebte Merkel gibt es nicht. Einzelfallprüfungen gab es immer, es gibt keinen einzigen Fall, wo davon abgesehen wurde. Allerdings gab es für die Syrer ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren als Kriegsflüchtling mit anschließender Duldung. Ein "pauschales Asylrecht" für Syrer gab es auch nie. Es gab eine Annahme des Flüchtlingsstatus gem. der GFK, mehr nicht. Kein syrischer Flüchtling ist illegal hier. Merkel hat weder Gesetze gebrochen, noch missbraucht. Im Gegenteil, sie hat geltendes Gesetz geachtet und demnach gehandelt.

  9. #60989
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Eine von mir geliebte Merkel gibt es nicht. Einzelfallprüfungen gab es immer, es gibt keinen einzigen Fall, wo davon abgesehen wurde. Allerdings gab es für die Syrer ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren als Kriegsflüchtling mit anschließender Duldung. Ein "pauschales Asylrecht" für Syrer gab es auch nie. Es gab eine Annahme des Flüchtlingsstatus gem. der GFK, mehr nicht. Kein syrischer Flüchtling ist illegal hier. Merkel hat weder Gesetze gebrochen, noch missbraucht. Im Gegenteil, sie hat geltendes Gesetz geachtet und demnach gehandelt.
    Lies einfach mal die Bedingungen für die Duldung.
    Keiner ist legal hier. Die dürften nicht mal Unterkunft geschweige denn Geld bekommen. Steht alles schwarz auf weiß da.

  10. #60990
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Nein, eben nicht für alle. Wenn Deutschland sie als Flüchtlinge anerkannt hat, wie im Falle der Syrer, gelten weder Dublin II noch III
    Also macht sich niemand der Schleuserei schuldig, solange es Syrer sind?

    Ich wette, du würdest dich nicht trauen, vor den Augen der Polizei als Privatperson Syrer hier ins Land zu bringen, weil du genau weißt, dass das eben nicht legal ist.

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