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Nicht Deutschland hat sie angenommen, sondern eine selbstherrlich agierende Kanzlerin. Nach geltenden, jedoch von Merkel
ausgehebelten internationalen Abkommen hätten die Flüchtlinge im ersten sicheren Staat Asyl beantragen müssen, das taten
sie aber nicht. Sie verließen diese Staaten wieder in Richtung Deutschland und waren somit keine Flüchtlinge mehr, sondern
Sozialtouristen.
Etwas zu Dublin III.:
Leider wird dieses Abkommen derzeit sehr "flexibel" gehandhabt:In dieser Verordnung wird auch geregelt, dass ein Asylbewerber in dem EU-Mitgliedstaat seinen Asylantrag stellen muss, in dem
er den EU-Raum erstmals betreten hat. Dort hat auch die Registrierung und die Durchführung des Asylverfahrens zu erfolgen.
Es kommen aber nicht nur Syrer in Deutschland an, es bleiben noch viele andere Flüchtilanten übrig, die zurückgeschickt werdenZuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden, auf Rücküberstellungen von syrischen Asylbewerbern
in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Regelfall zu verzichten. Flüchtlinge, die bereits in anderen Dublin-Unterzeichner-
staaten angekommen waren, sind daraufhin ungehindert nach Deutschland weitergereist. Dies hatte öffentliche Diskussionen um die
Einhaltung des Abkommens nach sich gezogen.
müssten, aber dennoch bleiben dürfen.
So kann man es auch umschreiben, aber Fakt ist, in der Wirklichkeit gilt Dublin einen Scheißdreck, nachdem Frau Kasner meinte,Seibert stellte klar: "Deutschland hat Dublin nicht ausgesetzt. Es ist geltendes Recht." Das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge habe lediglich verfahrensrechtliche Vereinfachungen vorgenommen.
darauf ein Häufchen setzen zu können, wobei sie von niemandem gestoppt wurde.
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Merkel hat nichts ausgehebelt. Gem. geltenden Bestimmungen gilt nach § 23 AufenthaltsG für bestimmte Gruppen eine Ausnahmeregelung. In dem Fall für die Syrer. Syrer werden aufgrund der Situation im Heimatland in Deutschland als Flüchtlinge angenommen, gem. der GFK. Sie durchlaufen das normale Asylverfahren, welches negativ beschieden wird, oder aber das vereinfachte Verfahren, wie seit Ende 2014 und sind danach geduldet. Im Falle der syrischen Flüchtlinge ist dieses Procedere in Übereinstimmung mit geltendem Recht.
Illegale Einreise ist & bleibt strafbar. Und wer seine Reisedokumente vorsätzlich vernichtet handelt illegal und hat kein Recht auf ein Asylverfahren oder was auch immer. Und klar handelt Merkel gegen das Gesetz. Erst mal erkundigen bevor Du hier einen auf gscheit machst kleiner Troll
Eine von mir geliebte Merkel gibt es nicht. Einzelfallprüfungen gab es immer, es gibt keinen einzigen Fall, wo davon abgesehen wurde. Allerdings gab es für die Syrer ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren als Kriegsflüchtling mit anschließender Duldung. Ein "pauschales Asylrecht" für Syrer gab es auch nie. Es gab eine Annahme des Flüchtlingsstatus gem. der GFK, mehr nicht. Kein syrischer Flüchtling ist illegal hier. Merkel hat weder Gesetze gebrochen, noch missbraucht. Im Gegenteil, sie hat geltendes Gesetz geachtet und demnach gehandelt.
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