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Thema: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

  1. #60031
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Nein. Lies es endlich
    Jetzt wird es albern.

  2. #60032
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Die müssen noch üben

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    ..nach einem eingehenden Beratungsgespräch, wie man es richtig macht, ohne dabei erwischt zu werden, konnten die beiden armen Traumatisierten nach Hause entlassen werden.
    15 jährige, politisch Verfolgte. Wer weiss wer hinter ihnen her ist...

  3. #60033
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Jetzt wird es albern.
    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
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  4. #60034
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Markiere das Wort "Jeder"

    Ich hab dir jetzt zwei mal erklaert, dass es zwischen berechtigt einen Asylantrag zu stellen und berechtigt Asyl zu bekommen einen Unterschied gibt. Es gibt kein Gesetz, welches irgendjemandem verbietet irgendeinen Antrag zu stellen. Wenn du das nicht kapierst ist dir auch nicht zu helfen.

  5. #60035
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Ich hab dir jetzt zwei mal erklaert, dass es zwischen berechtigt einen Asylantrag zu stellen und berechtigt Asyl zu bekommen einen Unterschied gibt. Es gibt kein Gesetz, welches irgendjemandem verbietet irgendeinen Antrag zu stellen. Wenn du das nicht kapierst ist dir auch nicht zu helfen.
    Er kann nichts beantragen. Wenn Du das nicht kapierst, ist Dir auch nicht mehr zu helfen.

    Das liegt nur daran, daß unsere Regierung das Grundgesetz in den Müll gekippt hat.

    Spätestestens an Absatz 2 scheitert schon der Versuch eines Antrages.

  6. #60036
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Ich hab dir jetzt zwei mal erklaert, dass es zwischen berechtigt einen Asylantrag zu stellen und berechtigt Asyl zu bekommen einen Unterschied gibt. Es gibt kein Gesetz, welches irgendjemandem verbietet irgendeinen Antrag zu stellen. Wenn du das nicht kapierst ist dir auch nicht zu helfen.
    Er (der Asylbegehrende) hat aber, aufgrund des Umstandes aus einem sicheren Drittstaat zu kommen, keinerlei Anspruch auf die Durchführung des Asylverfahrens und kann unmittelbar nach Bekanntwerden seiner Einreise aus einem sicheren Drittstaat zurückgewiesen werden.

  7. #60037
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Doch, beantragen kann jeder. Da steht nur wem Asyl gewaehrt wird und wem nicht. Da steht nicht wer einen Antrag stellen darf und wer nicht.
    Der Antrag muss in dem ersten als sicher geltenden Land gestellt werden, das der Asylant betreten hat. Und das kann aus geographischen Gründen niemals die BRD sein.
    My car is fast, my teeth is shiny
    I tell all the girls they can kiss my heinie

  8. #60038
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Er (der Asylbegehrende) hat aber, aufgrund des Umstandes aus einem sicheren Drittstaat zu kommen, keinerlei Anspruch auf die Durchführung des Asylverfahrens und kann unmittelbar nach Bekanntwerden seiner Einreise aus einem sicheren Drittstaat zurückgewiesen werden.
    Eben. Es geht darum, daß er es beantragen kann, was eine Prüfung zur Folge hätte. Und das kann eben nicht JEDER. Um es noch einfacher zu erklären: ein Bayer kann kaum Antrag auf Asyl stellen.

    1. Er muß politisch verfolgt sein. Das schließt schon mal alle Nachbarländer aus. Gibt er an, politisch verfolgt zu sein, wird genau das geprüft. Außer, er kommt aus sicheren Drittländern. Ergo -> kein Asylantrag
    2. Er kommt aus einem sicheren Drittland: kein Antrag auf Asyl in der BRD. Den Antrag muß er gem. Dublin III im Einreiseland stellen.

    Ergo: Es kann eben NICHT JEDER hier Asylantrag stellen, egal wie oft die Lügenpresse und andere verlogene Idioten das behaupten.

  9. #60039
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Der Antrag muss in dem ersten als sicher geltenden Land gestellt werden, das der Asylant betreten hat. Und das kann aus geographischen Gründen niemals die BRD sein.
    Dublin III eben.

  10. #60040
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ergo: Es kann eben NICHT JEDER hier Asylantrag stellen, egal wie oft die Lügenpresse und andere verlogene Idioten das behaupten.
    Wenn man ihn bis zu den entsprechenden Stellen lässt, dann kann er dort durchaus sein Begehren äußern. Aber dies hat keinerlei (rechtliche) Auswirkung auf seine mögliche unmittelbare Zurückweisung in seinen letzten sicheren Drittstaat.
    Ergo kann er um Asyl begehren aber er hat keinerlei Anrecht darauf dieses Begehren vorzutragen. Ich kann auch auf dem Amt alle möglichen Begehren äußern aber meist wird dies mit dem Herbeirufen der Ordnungskraft enden

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