
Zitat von
HansMaier.
"...Was Völk*er*mord im Sinne der UN-Völkermordkonvention ist, ergibt sich aus Art. II, der bes*timmte, genau aufgezählte Hand*lun*gen erfasst, die sich gegen
nationale,
eth*nis*che,
ras*sis*che oder
religiöse
Grup*pen mit der Absicht richten, diese ganz oder teil*weise zu vernichten.
Als solche Hand*lun*gen des Völk*er*mord gelten:
die Tötung,
die Ver*let*zung der kör*per*lichen oder geisti*gen Integrität,
die Lebens*ge*fährdung durch Ver*schlechterung der Lebensbedingungen,
die Geburten*ver*hin*derung inner*halb der auszurot*ten*den Bevölkerungs*gruppe und
die gewalt*same Über*führung von Kindern aus der auszurot*ten*den in eine andere Bevölkerungsgruppe...."
Wollen wir mal abhaken, wieviel Punkte davon vom Multikulturalismus erfüllt werden...?
MfG
H.Maier