User in diesem Thread gebannt : Kurti
Rechtstaatlich einwandfreie Gerichtsurteile.
Sie waren nicht rechtstaatlich, aber gerecht.
Reine Schauprozesse und Verbrechen gegen bestehende Kriegs- und Völkerrechte.
Ich weiß es nicht.
Zitat von Schwabenpower Ja. Dann besorg dir das Reichsstrafgesetzbuch und such dir die entsprechenden Paragrafen aus!
Whatever you do, do no harm!
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