Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
"Verbrechen gegen die Menschlichkeit" waren im Strafgesetzbuch 33-45 sicher nicht aufgeführt und die Nazi-Oberen hätten in dieser Hinsicht vermutlich völlig andere Vorstellungen gehabt.

Meine Aussage war jedoch, dass das Strafgesetzbuch des III. Reiches zur Verurteilung der in Nürnberg Angeklagten völlig ausgereicht hätte.
Gegen welche Paragrafen des Reichsstrafgesetzbuches haben Keitel, Jodl und Dönitz verstoßen?