
Zitat von
Kurti
"Verbrechen gegen die Menschlichkeit" waren im Strafgesetzbuch 33-45 sicher nicht aufgeführt und die Nazi-Oberen hätten in dieser Hinsicht vermutlich völlig andere Vorstellungen gehabt.
Meine Aussage war jedoch, dass das Strafgesetzbuch des III. Reiches zur Verurteilung der in Nürnberg Angeklagten völlig ausgereicht hätte.