Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
"Verbrechen gegen die Menschlichkeit" waren im Strafgesetzbuch 33-45 sicher nicht aufgeführt und die Nazi-Oberen hätten in dieser Hinsicht vermutlich völlig andere Vorstellungen gehabt.

Meine Aussage war jedoch, dass das Strafgesetzbuch des III. Reiches zur Verurteilung der in Nürnberg Angeklagten völlig ausgereicht hätte.
Vielleicht. Dennoch haben die Sieger unter Verstoß gegen den uralten Rechtsgrundsatz "nulla poena, nullum crimen sine lege" neue Straftatbestände geschaffen und danach geurteilt.

Zudem haben sich die Sieger darauf beschränkt, die Besiegten anzuklagen. Der Luftkrieg, den Briten und Amerikaner explizit gegen die Zivilbevölkerung führten, war definitiv ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wurde aber weder angeklagt, noch verurteilt.

Diese Art der Siegerjustiz wurde gerade von den Amis gepflegt. Denk nur an Saddam Hussein. Auch für ihn galt: vae victis. Den eigentlichen Verbrechern, Bush, Powell, Rumsfeld und wie sie alle hießen, wurde nie der Prozess gemacht.