Zitat Zitat von Cudi Beitrag anzeigen
Der Vertrag von Montreux ist klar definiert und ist maßgebend für die Benutzung von Seewegen. Wenn die Türke jedoch in seiner existenziellen nationalen Sicherheit bedroht wird, hat sie nach Artikel 51 der UN - Charta das Recht auf Selbstverteidigung und ist somit berechtigt, jedwede geeignete Maßnahme zu ergreifen. Diese Bedrohungslage kann man derzeit durchaus als gegeben ansehen, da Russland eine aggressive Politik an der Südgrenze der Türkei betreibt und unschuldige Zivilisten bombardiert. Russland kann mit seinem Anliegen ruhig den UN - Sicherheitsrat einbestellen und sich ausheulen. Der Antrag wird durch das Veto der USA und UK scheitern.


Da die Türkei nicht von Russland angegriffen wird, greift Artikel 51 nicht.