
 Zitat von 
tosh
					 
				 
				Die weiss halt, wovon sie redet:
.....Interessant ist dabei insbesondere Artikel 2 Absatz 1 dieses noch gültigen Teils des Überleitungsvertrags: 
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Und genau hier liegt meines Erachtens der Grund dafür, dass wir eben nicht der „Hausherr“ im eigenen Land sind – wie uns der NSA-Skandal auch bestens aufzeigt. 
Die REALE Rechtslage ist, dass Besatzungsrecht in deutsches Recht umgewandelt wurde...
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