
Zitat von
tosh
Zustimmung!
Es ging um die Gefährdungshaftung.
Und da sind die Eindringlinge von der IS mit ihren möglichen Terror-Angriffen gegen deutsche Zivilisten und Polizisten eine große Gefahr.
Das kann normalerweise nicht versichert werden:
"...Das Spektrum an Gründen, weshalb einige Personen ihr persönliches Eigentum oder auch das Eigentum anderer Personen absichtlich beschädigen, ist groß. Vor allem Aggressionen spielen hierbei eine große Rolle. Bei einigen Leuten kommt es vor, dass sie im Streit die Beherrschung verlieren und beispielsweise mit Gegenständen werfen.
Kommt ein Schaden auf diese Art und Weise zustande, liegt kein Versicherungsfall vor. Es ist nicht möglich, dass man Dinge mutwillig beschädigt und im Anschluss eine Entschädigung vom Versicherer einfordert. Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden nur dann auf, wenn diese unabsichtlich entstanden sind...."
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Eine Pflichthaftpflichtversicherung für die Zudringlinge, die für Terrorismusschäden aufkommen soll, wäre also eine Neuheit und sehr teuer - mein Vorschlag in diese Richtung (Bezahlung durch den Staat) war also etwas sarkastisch. Andererseits kann niemand einen toten Selbstmordtäter auf Schadenersatz verklagen...