Zitat Grundgesetz:
Die Wohnung ist unantastbar. Punkt. Jede Einschränkung ist nur zur u n m i t t e l b a r e n Gefahrenabwehr zugelassen. Drohende Obdachlosigkeit von Asylbewerbern/Kriegsflüchtlingen fremder Staatsangehörigkeit, die obendrein noch durch verschiedene Länder der EU gereist sein MÜSSEN (welche das Grundgesetz grundsätzlich als SICHER einstuft) ist nur eine m i t t e l b a r e Gefahr und somit nicht durch Einschränkung gedeckt.





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