Gegen eine Meinung ist an sich die Klage kaum möglich, wenn es als Meinung gekennzeichnet (verdeutlicht) wird.
Eine Klage ist was anderes als
a) üble Nachrede
b) Verleumdung
c) Beleidigung.
Ein Koch kann Dich ja auch nicht anzeigen, wenn Du ihm sagst, dass Dir sein Essen nicht schmecke.
Er könnte aber, wenn Du ihm übel nachredest oder verleumdest ("schmutziger Koch, immer besoffen")




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