
Zitat von
Rumpelstilz
Die Terroristenversteher in der BRD werden die von Dir angefḧrten Begriffe aber nicht verstehen wollen. Die BRD erschafft sich ihre eigene Welt.
Siehe das Web-Portal der Tagesschau hierzu:
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Urteil zu Syrien-Rückkehrern
Leben bei Terroristen ist keine Straftat
Der Bundesgerichtshof hat ein richtungsweisendes Urteil zu Syrien-Heimkehrern gesprochen. Demnach dürfen diese nicht per se wegen der Vorbereitung einer Gewalttat verurteilt werden, nur weil sie sich im Umfeld einer islamistischen Terrororganisation aufgehalten haben.
Deutsche, die nach Syrien ausreisen und sich einer islamistischen Gruppe anschließen, können nicht ohne Weiteres wegen Vorbereitung einer schweren Gewalttat bestraft werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil.
Stand: 27.10.2015 13:53 Uhr
So fängt das jetzt an. Mal sehen, wie's weitergeht.