Zitat Zitat von Amadeus Beitrag anzeigen
Das braucht da nicht drin zu stehen. Um Deine Behauptung zu belegen, müßte das Gegenteil drin stehen, tut es aber nicht!

Seit Gründung der BRD halten sich Ausländer im Land auf. Wenn Deine Behauptung stimmen würde, wäre die BRD seit ihrer Gründung nicht willens und in der Lage gewesen, geltendes Recht umzusetzen. Außerdem: In jedem Land der Welt halten sich Ausländer auf. Deine Behauptung ist, tut mir leid, das in aller Deutlichkeit sagen zu müssen, offensichtlicher Schwachsinn.

Ursprünglich ging es mal um Mindestlohn, bevor Du uns auf dieses sinnlose Nebengleis geleitet hast. Ich hatte eine Frage gestellt, und darauf interessiert mich die Antwort (auch von anderen) immer noch: "Warum sollte überhaupt jemand einen anderen Menschen an seinen Ressourcen teilhaben lassen?"
Ja hierfür gibt es ein Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG).
Nur stellt dies kein Grundrecht dar sich in der BRD aufzuhalten.
Wie du auf die Idee kommst ein Grundrecht auf Freizügigkeit für Ausländer würde bestehen, weil es nichts gegenteiliges im GG steht ist nicht nachvollziehbar.
Insbesondere da das Grundrecht auf Freizügigkeit explizit auf Deutsche beschränkt ist.