
Zitat von
Tryllhase
Wenn ich nicht genau wüsste, dass in diesem Forum von Dir nur Müll zu lesen ist, würde ich mich darüber wundern. So natürlich nicht. Die gewaltsame Besetzung einer Wohnung stellt einen nicht abgeschlossenen schweren Raub dar. Da die Tat gegenwärtig ist, ist laut Gesetz jedes denkbare Mittel zu ihrer Beendigung erlaubt. Dazu gehört eben auch, die Luft in der Wohnung unattraktiv zu machen. Theoretisch könntest Du dem Besetzer auch nach dem Öffnen auch direkt ansprühen, aber eine winzige Dosis in den Raum genügt. Wir haben CN, CS, Pfeffer und diverse Gaspatronen getestet und CS als besonders übel empfunden.
Übrigens sollte es langsam auch in Deinen Hohlkopf hinein gehen, dass ich irgendwie "vom Fach" sein könnte.