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Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer
"In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
Kurt Tucholsky



Richtig, das Asylrecht ist ein Individualrecht - und zwar für die Menschen, welche aus Ländern fliehen wo infolge politischen, religiösen oder ethnischen Gründen verfolgt wird. Diese Länder kann man definieren und dann gilt dieses Recht nur für Menschen, welche aus diesen Ländern fliehen. Daran würde ich auch nicht rütteln wollen.
Für alle Anderen gilt dann - Herkunftsland X, nicht auf der Liste der Länder wo verfolgt wird - Asylantrag abgelehnt - auch dies ist eine Individualprüfung.
Vor allem aber - und dies ist der Knackpunkt - muss man strikt trennen zwischen Einwanderung und Schutz des Asylrechts bzw. Schutz infolge Krieg. Der Schutz des Asylrechts wie der Schutz vor Krieg sind zeitlich befristete Schutzgründe - eben so lange der Asylgrund vorhanden ist bzw. der Krieg andauert. Sind diese Gründe nicht mehr vorhanden erlischt auch das Schutz- und damit Aufenthaltsrecht.
Weder Art. 16a GG noch die Genfer Flüchtlingskonvention haben etwas mit Einwanderung zu tun, sondern sind (zeitlich begrenzte) Schutzrechte.
Nein, isses nicht. Genau das wurde dem jetzt schon seit Wochen zigmal erklärt...und er schreibt seinen immer gleichen Käse weiter.
Solchen, wie sie vermutlich von sich selbst behaupten, "toleranten" und "wir müssen doch differenzieren" Gutmenschen, verdanken wir einen Grossteil dieser primitiven Jungmännerinvasion. Diese "halben" Gutmenschen stehen zwar nicht an den Bahnhöfen und begrüssen die Asylkriminellen mit Hoseia-Rufen, aber sie sind diejenigen, die mit ihrer Differenzities den etablierten Parteien in die Hände spielen und damit diesen ganzen Asyldreck erst möglich machen.
Solange das Asylrecht als Individualrecht im Grundgesetz festgeschrieben ist, kannst du die Menge der einreisenden Personen nicht begrenzen, d.h. jeder hat das Recht, den Arm hochzuheben und Asyl zu begehren. Hundert, tausend, hunderttausend, eine Million. Solange der Antrag geprüft wird, sind diese Personen im Land, binden Ressourcen, verursachen Kosten und destabilisieren je nach Menge sogar die Gesellschaft (an diesem Punkt sind wir heute).
Wenn ein Antrag abgelehnt wird, hat ein Asylbegehrender das Recht - und dies kann ihm auch solange nicht genommen werden, wie das Asylrecht als Individualrecht fixiert ist - sich durch alle Instanzen zu klagen, notfalls sogar bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das dauert, das kostet, es dauert Jahre. Bis dahin hat ein Asylbewerber oft schon mehrfache Duldungen erlangt, ein mehrfach beschränktes zeitliches Aufenthaltsrecht, das ihm ein unbeschränktes zeitliches Aufenthaltsrecht beschert.
Daher ist es nicht sinnvoll, ein Asylrecht als Individualrecht zu fixieren. Sinnvoller ist, was alle anderen Staaten der großen weiten Welt praktizieren: Asyl ja, aber nur durch Gewährung des jeweiligen Staates nach seinen Möglichkeiten, d.h. in der Personenzahl begrenzt, nicht einklagbar für Asylbegehrende. Nur so kann es gehen.
Das ist eben nicht so. Nach fünf Jahren zeitlich befristeter Aufenthaltserlaubnis erhält ein Flüchtling/Asylant/Migrant automatisch die Niederlassungserlaubnis, die dem damaligen dauerhaften Aufenthaltsrecht entspricht. Frag dich einmal, warum die Jugoslawen (damit meine ich alle Angehörigen der Teilrepubliken, also Kosovaren, Bosniaken, Serben, Kroaten etc.) immer noch im Land sind, obwohl der Krieg lange vorbei ist.Vor allem aber - und dies ist der Knackpunkt - muss man strikt trennen zwischen Einwanderung und Schutz des Asylrechts bzw. Schutz infolge Krieg. Der Schutz des Asylrechts wie der Schutz vor Krieg sind zeitlich befristete Schutzgründe - eben so lange der Asylgrund vorhanden ist bzw. der Krieg andauert. Sind diese Gründe nicht mehr vorhanden erlischt auch das Schutz- und damit Aufenthaltsrecht.
Wenn man Einwanderung stoppen möchte, ist der erste Schritt existierende Grenzen und eine Beschränkung derjenigen, die ins Land wollen. Das kann im Fall der Bundesrepublik Deutschland nur durch den Wegfall des Individualrechts auf Asyl erfolgen. Nur wenn ein Staat selber entscheiden kann, wieviele Leute er ins Land läßt, kann er Zuwanderung steuern und begrenzen. Erst alle ins Land zu lassen, dann zu sieben und millionenfach abzuschieben, funktioniert in der Praxis nicht und selbst wenn, wäre dieser Weg zu teuer.Weder Art. 16a GG noch die Genfer Flüchtlingskonvention haben etwas mit Einwanderung zu tun, sondern sind (zeitlich begrenzte) Schutzrechte.
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