Das Grundrecht auf Asyl ist doch nicht das eigentliche Problem - diese "Recht" steht eigentlich nur den politisch Verfolgten zu und dies sind verschwindend geringe Zahlen. Sollen es 20 oder 30 000 Menschen im Jahr sein welches sich auf dieses Schutzrecht berufen können, mehr sind es nicht.
Das Problem ist doch der "politisch inszeniert" Missbrauch von Art. 16 durch Untätigkeit. Weit mehr als 90% der Flüchtlinge sind entweder Kriegs- oder Wirtschaftsflüchtlinge, welche sich gar nicht auf den Schutz des Asylrechtes berufen können da man weder politisch, noch religiös, noch ethnisch verfolgt wird, sondern man
a) das Opfer von Kriegshandlungen ist oder man vor Krieg flieht
b) man hofft in Deutschland ein besseres Leben führen zu können als in der Heimat.
Wenn diese Erkenntnis sich erst einmal durchsetzt, dann wird sich auch die Erkenntnis durchsetzen, dass man am Ende des Tages strikt trennen muss zwischen
- politische Verfolgten, welche den Schutz das Asylrechtes genießen
- Menschen, welche vor Krieg flüchten, welche in diesem Lande auch Schutz und Aufenthalt genießen können, für die aber ganz andere Maßgaben gelten
- Menschen, welche in dieses Land einwandern wollen und dies bedingt ein "Einwanderungsgesetz"
So lange man diese drei Gruppen bunt zusammenwürfelt wird es nichts.




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