Ich denke rechtlich gesehen wird da nichts zu beanstanden sein. Von der Moral reden wir hier nicht. Die Stadt hat eigene Wohnungen. Da die jetzt gezwungen wird Asylanten aufzunehmen und somit für eine Unterkunft zu sorgen, wird daraus wohl Eigenbedarf.[
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§573 BGB sagt:
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
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1. |
der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat, |
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2. |
der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder |
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3. |
der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will. |
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Die Kündigung einer Wohnung wegen "Eigenbedarfs" ist daher eigentlich nur möglich, wenn sich die Wohnung in Privatbesitz befindet. Sobald eine Wohnung sich im - weitesten Sinne - Unternehmensbesitz befindet (und dazu zählen auch z.B. städtische Wohnungsbaugesellschaften) ist eine Kündigung faktisch nicht möglich.
Dazu kommen noch Kündigungsfristen, welche auch bei Eigenbedarf einzuhalten sind, welche bis zu einem Jahr dauern können (sprich, einem Mieter, welchem heute gekündigt wird muss im besten Falle erst im September 2016 ausziehen)
Man kann natürlich eine "Eigenbedarfskündigung" versuchen - dem Mieter wird dann nur der Gang zum Anwalt und Klage überbleiben und so lange da kein Urteil gesprochen wird muss man sich auch keine Gedanken machen - so lange kann man nicht aus der Wohnung geworfen werden und bis es da zu einem Gerichtsverfahren kommt dauert es allgemein ein Jahr und mehr.