Flüchtlingskrise: Kabinett beschließt neues Asylgesetz
In der Flüchtlingskrise drückt die Regierung aufs Tempo: Schon eine Woche nach dem Gipfel im Kanzleramt hat das Kabinett ein umfangreiches Gesetzespaket mit Änderungen im Asylrecht beschlossen.
Schon am 1. November soll das neue Asylrecht in Kraft treten: Das Kabinett hat am Dienstag das auf dem Bund-Länder-Gipfel im Kanzleramt beschlossene Gesetz verabschiedet. Dabei geht es um schärfere Asylregeln, schnellere Verfahren, die Einstufung weiterer Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer und um deutlich höhere Finanzhilfen des Bundes für die Länder. In diesem Jahr verdoppelt der Bund seine Unterstützung auf zwei Milliarden Euro.
Das genaue Datum steht noch nicht fest, aber noch in dieser Woche wird der Bundestag über das Paket beraten, Mitte Oktober soll es in Parlament und Länderkammer beschlossen sein. Für die Verabschiedung des neuen Gesetzpakets sind Union und SPD bei der Abstimmung im Bundesrat auf die Grünen angewiesen. Mindestens zwei der von den Grünen mitregierten Länder müssen zustimmen.
Das Gesetzespaket sieht Folgendes vor:
◾ Finanzverteilung: Die meisten Kosten zum Beispiel für Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung fallen bei Ländern und Kommunen an. Der Bund will sich daran aber strukturell, dauerhaft und dynamisch beteiligen. Für das laufende Jahr verdoppelt der Bund seine Hilfe auf zwei Milliarden Euro. Ab 2016 zahlt er den Ländern eine Pauschale von 670 Euro monatlich pro Flüchtling, und zwar von der Registrierung bis zum Abschluss des Verfahrens. Insgesamt erhalten die Länder für 2016 vorab 2,68 Milliarden Euro. Die Summe orientiert sich an 800.000 Flüchtlingen pro Jahr und einer Verfahrensdauer von fünf Monaten. Kommen mehr Menschen oder dauern die Verfahren länger, muss der Bund tiefer in die Tasche...
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