
Zitat von
Xenes
Merkel, Schäuble und noch einige andere Spitzenpolitiker sind möglicherweise nichts anderes als Putschisten. Sollte dies tatsächlich so sein, gehören sie festgenommen, inhaftiert und vor ein Gericht gestellt.
Die freiheilich demokratische Grundordnung wie sie der Art 20 GG vorgesehen hat, wurde systematisch ausgehoehlt und abgeschafft:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Die sog. Ewigkeitsgarantie in Art 79 III GG schreibt vor, dass die in Art 1 und 20 GG niedergelegten Grundsaetze nicht geaendert bzw. beruehrt werden duerfen. Die sind also unabaenderlich und in Stein gemeisselt. Damit wollten die Vaeter des Grundgesetzes die Errichtung einer Diktatur verhindern.
Aber genau das tuen Schaeuble und Merkel seit Jahren. Merkel handelt wie eine Patin und diktatorisch. Sie handeln beide verfassungswidrig, indem sie die Demokratie und wesentliche Grundsaetze in Art 20 GG angegriffen haben ( vgl. ESM ). Die Gewaltenteilung ist aufgeweicht. Es gibt keine gegenseitige Kontrolle der 3 Gewalten, sog. Checks and Balances, die wesensimmanent fuer eine Demokratie sein muessen.
Merkel hat auch in die Pressefreiheit eingegriffen. Stichwort: Luegenmedien und Staatsfunk !
Die Freiheit der Presse und des Rundfunks sind praegende Merkmale einer Demokratie. Das gibt es aber nicht in der BRD. Siehe auch den gueltigen Alliiertenvorbehalt.
Faktisch gibt es in der BRD keine Demokratie. Es handelt sich in der BRD um eine Diktatur, die als Demokratie getarnt worden ist.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
[Links nur für registrierte Nutzer]