Deutschland hält sich im Falle syrischer Flüchtlinge nicht mehr an das gemeinsame EU-Asylverfahren der Dublin-Regeln. Mit einem internen Erlass, den jetzt die Dachorganisation europäischer Flüchtlingshilfsorganisationen Ecre öffentlich machte,
setzte das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" am 21. August die sonst obligatorische Prüfung aus, ob Asylsuchende in einem anderen EU-Land zuerst europäischen Boden betraten und somit dorthin zurückgeschickt werden können. In seinen "Verfahrensregeln zur Aussetzung des Dublinverfahrens für syrische Staatsangehörige" vom vergangenen Freitag, aus dem Ecre zitiert,
werden auch sämtliche Abschiebungen ins europäische Ausland - meist die Länder an der EU-Südgrenze, Italien und Griechenland - gestoppt, die bereits in Gang gebracht sind.
Der Sprecher des Bundesamts, Mehmet Ata, bestätigte die Praxis auf Anfrage des Tagesspiegels. Für Syrer würden Dublin-Verfahren "zum gegenwärtigen Zeitpunkt .... faktisch nicht weiter verfolgt". Schon bisher habe das Bamf "sehr genau geprüft", wenn humanitäre Gründe dafür sprachen, ein Asylverfahren hier abzuwickeln, die nach den Dublin-Vorschriften eigentlich Sache eines anderen EU-Landes waren. Nach Auskunft des Sprechers hat es in diesem Jahr bis Ende Juli "nur 131 Überstellungen von Syrern in Rahmen der Dublin-Verordnung" gegeben.
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Brüssel lobt Berlin
Aus Brüssel kam am Dienstagnachmittag Lob für die deutsche Initiative:
„Wir begrüßen diesen Akt europäischer Solidarität“, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission. Deutschland sei derzeit der einzige EU-Staat, der Flüchtlinge aus Syrien nicht systematisch in EU-Ersteinreiseländer wie Italien oder Griechenland zurückschicke. Für die EU-Kommission zeige die deutsche Entscheidung, dass es nicht möglich sei, die Länder an den EU-Außengrenzen mit dem Flüchtlingsstrom alleinzulassen, kommentierte die Sprecherin. Es seien derzeit jedoch keine anderen EU-Staaten bekannt, die wie Deutschland auf eine Anwendung der sogenannten Dublin-Verordnung verzichteten.
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