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Das Grundgesetz wurde schon an einigen Stellen von seinen Hütern relativiert, missachtet, ausgehebelt und gebrochen,
es würde mich nicht wundern, wenn Artikel 13 (man beachte besonders Absatz 7) auch noch "Notwendigkeiten zum Opfer
fällt".
Der Jurist @Dalmatin meinte mal sinngemäß, man müsse das GG verbiegen, um uns Flüchtlinge reinzudrücken-mit anderen Worten, die(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne
Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere
zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Gefahr besteht. Artikel 20, Absatz 4-es wird höchste Zeit!
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Geändert von Rolf1973 (15.08.2015 um 21:02 Uhr)

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