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Da sieht man wieder die dumm Schüler sind. Hofer Schüler müssen da besonders dumm sein. Für die Eltern wäre es eine Pflicht, den Kinder zu sagen, was uns Asylanten kosten und wer das Geld dafür bezahlt ! Und wie kriminell diese sind. !!
Teilen ist das neue Haben.
Das könntest Du, lieber Junge, kaum erkennen.
Klar Dayan ist kein Hautarzt, WTF kennt sich mit Zähnen nicht aus und Sven71 ist kein
Chirurg.Don war nie als Anlageningenieur überall auf der Welt.Klopperhorst hat von IT soviel Ahnung,
wie eine Kuh vonn Astrophysik.
Nur Du hast ne Klinik mit 735 fürstlich bezahlten Mitarbeitern.
Hahahahaha.... Du kannst und bist eben GAR NICHTS.
Darum muß man dann auch herumköteln.
Du bist wirklich einer der erbärmlichsten Nulpen hier.
Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen![]()
Das ist alles richtig, Dayan. Nur steht dazwischen ein Gesetz. Dies lautet, dass der vom Bundesamt für Migration abgelehnte Asylbewerber das Recht hat, gegen den Bescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen und eine angedrohte Abschiebung mittels eines Eilantrages zu stoppen. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung, der Antrag in der Regel schon. Nach dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht steht ihm noch die zweite Instanz im Anhörungsverfahren vor Gericht offen. Danach ist in der Regel Schluss. Und das dauert in Deutschland definitiv zu lange. Es beginnt in der Regel mit der Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und dieser Termin dauert schon viel zu lange. Alles was danach kommt dann natürlich auch.
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