Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
Die Meinungsfreiheit wird in Artikel 5(2) bereits eingeschränkt, wenn die Rechte eines anderen tangiert sind. Schon da fängt es an. Was ich aber nachvollziehen kann.
Das ist son Ding mit der Meinungsfreiheit, genauso wie mit der Souveränität.
Meinungsfreiheit ist unteilbar,man hat sie, oder nicht. Und wenn man sie hat, gibts auch keine Abstriche, sonst ist es nämlich wiederum keine Meinungsfreiheit.
Und kein Blabla von wegen, die Rechte anderer würden tangiert.
Die Rechte anderer werden immer von irgendeiner Meinung tangiert, da können wir also gleich die Meinungsfreiheit begarben.