Läuft normalerweise auch so. Da ein Bürgerkrieg normalerweise kein asylrelevanter Tatbestand ist, da es immer noch innerstaatliche Fluchtalternative gibt, wird den Syrern spätestens durch die Verwaltungsgerichte die Duldung zugestanden aber mit dem Vorbehalt, dass diese Duldung aufgehoben wird, sobald sich die Lage im Bürgerkriegsland so ändert, dass keine Verfolgung mehr wahrscheinlich ist. Durch die Mordbrenner der IS ist es relativ einfach für die Gerichte, das auch zu begründen. Denn die bringen alles um, egal ob Christen, Buddhisten oder andere Muslime.



Mit Zitat antworten
