Doch, gibt es, und man muss differenzieren:
Asylrecht für politisch Verfolgte:
...Unter Asylrecht versteht man das unter anderem im [Links nur für registrierte Nutzer] (AsylVfG), im [Links nur für registrierte Nutzer] und im [Links nur für registrierte Nutzer] geregelte Rechtsgebiet um Asyl, im engeren Sinne alle materiellen Normen der temporären Aufnahme Verfolgter....
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Gesetze für Flüchtlinge:
Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie)
Die Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, auch Qualifikationsrichtlinie oder Anerkennungsrichtlinie genannt, legt Normen für die Anerkennung als [Links nur für registrierte Nutzer] und für den Flüchtlingsstatus fest....
Sie ist die überarbeitete Fassung der vorangehenden Qualifikationsrichtlinie, der Richtlinie 2004/83/EG. Bereits diese vorangehende Fassung definierte, wer als Flüchtling anerkannt werden kann und wem subsidiärer (ergänzender) Schutz zusteht. Ein solcher ergänzender Schutz gilt auch für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, die keine individuelle Verfolgung geltend machen können.
Umsetzung in Deutschland
Der deutsche Bundestag legte 2013 einen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Neufassung vor.[Links nur für registrierte Nutzer] Am 6. September 2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU verkündet, das die Richtlinie 2011/95/EU umsetzt. Es trat teils am 1. Dezember 2013, teils bereits am Tag der Verkündung des Gesetzes in Kraft.[Links nur für registrierte Nutzer] Insbesondere verkürzte Artikel 1 Nr. 45 dieses Gesetzes ab dem 6. September 2013 das in [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 2 AsylVfG festgelegte [Links nur für registrierte Nutzer] von zwölf auf neun Monate.
Änderungen zur vorangehenden Richtlinie 2004/83/EG
Die neu gefasste Richtlinie schränkt im Vergleich zur Richtlinie von 2004 den Spielraum der Staaten ein und verringert die Unterschiede bezüglich Status und Rechte von [Links nur für registrierte Nutzer] einerseits und Personen mit subsidiärem Schutz (Schutz vor [Links nur für registrierte Nutzer]) andererseits. Insbesondere gewährt die Neufassung diesen Personengruppen gleiche Rechte bei der Familienzusammenführung sowie beim Zugang zum Gesundheitssystem und zum Arbeitsmarkt.
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