
Zitat von
Elbegeist
Am Donnerstag, den 25.06.2015 war der sächsische Ministerpräsident für ca. 2 h in Freital beim Asylbewerberheim.
Er sprach dort mit Asylanten, Asylunterstützern, Heimbetreiber und Vertretern der Stadt mit wem er nicht sprach
waren die Bürger und die Demonstranten gegen das Asylbewerberheim, damit hat der Ministerpräsident gezeigt was er
von Demokratie hält. Ein Dialog findet nicht statt und die Politik des ungehinderten Asylmißbrauchs wird gegen den
Willen der Bürger mit allen Mitteln der Repression, Lügen und Rufmord durchgedrückt. Widerspruch wird nicht
geduldet! Dabei vergessen diese Politiker, das sie den Willen der Mehrheit des deutschen Volkes, durch ihren Amtseid
verpflichtet sind!
Elbegeist

Was steht laut StGB auf Meineid?
§ 154
Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Amtseid des Bundespräsidenten und der Bundeskanzler:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe“
WARUM SITZEN DIESE EIDBRÜCHIGEN NOCH NICHT IM KNAST?