AW: Verleumdung und Unterstellung falscher Tatsachen bei Klingelton
Zitat von Skorpion968
Da bist du falsch informiert. Das Hausrecht gilt nicht nur für Privaträume, sondern auch für Geschäftsräume.
Wenn dem Türsteher an der Disko deine Nase nicht passt, muss er dich nicht reinlassen. Das muss er nichtmal näher begründen. Er übt im Auftrag des Hausherrn das Hausrecht aus.
Doch, muss er seit neuestem. Ein Türke hatte geklagt und den Prozess gewonnen. Es durfte ihm NICHT untersagt werden!
"Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann