User in diesem Thread gebannt : Skorpion968 |
„Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
Robert A. Heinlein „Starship Troopers“
§ 90 StGB:
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)
"Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte lang
über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."
Umberto Eco
Nein. Den Klingelton so auszuwählen, ist eine Provokation. Weil jedem klar sein muss, dass die erste Strophe der Hymne zwar nicht verboten, aber mindestens umstritten ist und mit dem dritten Reich assoziiert wird.
Um es mal andersrum zu sagen: Ich kann mir keinen anderen Grund vorstellen, diesen Text als Klingelton zu nehmen, als blanke Provo.
Teilen ist das neue Haben.
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