Zitat Zitat von cc2 Beitrag anzeigen

Nun gut, meine Frage ist jetzt, ob man im Falle eines Falles eine Verleumdungsklage anstreben könnte und sollte?
Wie denkt ihr darüber ?
Deine Schilderung des Falles ist vage und kann deswg. nicht seriös beantwortet werden.
Kommt auf die Wortwahl an und ob ihr Zeugen habt (glaubhaft seid).

Beispiel: "Das wurde auch bei den Nazis gespielt"= m. E. straffrei.
"Ihr seid Nazis weil ihr das spielt."= Verleumdungsklage bzw. Abmahnung sollte Erfolg haben - wenn ihr Zeugen habt.
Wenn Du es genau wissen willst lasse dich / lasst euch vom Anwalt beraten.
Aber Zeitnah. Nicht erst 2022............

Ich habe es mehr als einmal geschafft Admins/ Mods dazu zu bringen Beiträge zu löschen die eindeutig
Verleumderisch (§186?) waren. Denn rechtswidrige Dinge müssen gelöscht werden sobald der Rechtsverstoß
bekannt wird (Klassisches Beispiel: Urheberrecht). Dies gilt umso mehr für professionelle (kommerzielle) Foren
und schon dreimal wenn vorab "moderiert" / zensiert wird.
Denn sonst kann es eine Breitseite geben die nicht billig wird.
ämm .. war nicht hier.......