Und was ist der Paragraph 130 STGB in diesem Fall? Juden, "Überlebende" oder der Glaube an den Holoklaus und die israelische Staatsreligion dürfen ja auch nicht verhöhnt werden! Was hat das "Satire" (Hetz-)-Magazin in diesen Fällen "Lüstiges" veröffentlicht? Unterschiedliche "Meinungsfreiheit"?




Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!
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