Das mit den Sanktionen muss die EU auch erst einmal durchstehen.
[Links nur für registrierte Nutzer]Entkafkaisierung nennt Maximilian Steinbeis im Verfassungsblog treffend die Rechtsprechung des EuGH über die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit Sanktionen Rechtmäßigkeit erlangen können. Die Europäische Union muss bei der Verhängung restriktiver Maßnahmen grundsätzlich die Grundrechte beachten, also die Eigentumsrechte, die Verteidigungsrechte und das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz. Dies gilt bei Maßnahmen, die die EU aus eigener Entscheidung fällt, jedoch auch bei Maßnahmen, die die EU auf Grund einer Resolution des Sicherheitsrates der UN trifft. Über den Schutz der Grundrechte in der EU lässt der EuGH nicht mit sich verhandeln.
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Im Falle von Russland muss die Kommission beweisen, dass die Betroffenen an der Annexion der Krim aktiv beteiligt waren. Das größte russische Kreditinstitut, die Sberbank, hat am 23.10.2014 Klage beim EuGH eingereicht. Auch die Kreditinstitute VTB und Wneschekonombank erklärten kurz darauf, sie hätten ebenfalls in Luxemburg geklagt, wie auch der russische Ölkonzern Rosneft und der russische Geschäftsmann Arkadi Rotenberg, ein enger Vertrauter von Präsident Wladimir Putin, berichtete am 29.10.2014 die DW.



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