Zitat Zitat von Xarrion Beitrag anzeigen
Dafür sind keinerlei Klinikaufenthalte erforderlich.
Schlichtes Attest vom Psychoklempner reicht vollauf.
Das ist Unsinn. Es geht hier nicht nur um Unterhalt sondern auch um das Wohl der Kinder. Da reicht kein schlichtes Attest eines Psychoklempners