Zitat Zitat von Cudi Beitrag anzeigen
Das GG ist nach internationalen Definitionen die Verfassung Deutschlands und vom Völkerrecht anerkannt. Sie wurde von beiden höchsten Gremien durch die Volksvertreter der Deutschen ratifiziert und als Solche mehrheitlich angenommen. Das ist Demokratie.
Was für ein unbedarfter Blödsinn!

1. Was "internationale Definitionen" sagen oder meinen, interessiert nicht. Über die Verfassung eines Landes entscheiden ausschließlich die Bürger des betreffenden Landes, und nicht irgendwelche "internationalen Definitionen".

2. Die angeblich beiden höchsten Gremien waren Gremien, die vom Alliierten Kontrollrat (der Siegermächte) eingesetzt worden waren. Also wurde das Volk beim Inkrafttreten des Grundgesetzes überhaupt nicht befragt, was ja letztlich die einzig entscheidende Legitimation für eine Verfassung wäre.

3. Nicht ohne Grund wurde sogar vom Auftraggeber des Grundgesetzes, dem Alliierten Kontrollrat, ein Artikel in das Grundgesetz eingefügt, aus dem ganz eindeutig hervorgeht, dass es sich bei dem Grundgesetz um ein Provisorium anstelle einer Verfassung handelt:

Artikel 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Und genau diese Erfüllung der grundgesetzlichen Vorgabe steht bis heute noch aus, weil sich das vaterlandsverräterische Gesindel in der Berliner Käseglocke davor drückt.