Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
Religiöses Spinnertum hat nichts an Schulen verloren...
Artikel 21 der Landesverfassung des Freistaates Thüringen:
Das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bilden die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.

Artikel 22 der Landesverfassung des Freistaates Thüringen:
(3) Die Lehrer haben auf die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen aller Schüler Rücksicht zu nehmen.