Zitat Zitat von Beißer Beitrag anzeigen
Falsch. Kriegsgefangene haben einen Anspruch auf Versorgung durch den Staat, in dessen Obhut sie sich befinden. Du solltest dich etwas mehr mit dem Völkerrecht und vor allen Dingen mit dem Kriegsvölkerrecht beschäftigen.
Arbeitslose haben ebenfalls ein Anrecht auf eine menschenwürdige Versorgung durch den Staat in dessen Obhut sie sich befinden. Entscheide dich, ganz oder gar nicht. Entweder man wendet diese simplen Prinzipien auf beide Gruppen an oder lässt es gänzlich bleiben.
Rosinen picken wirst du nicht, Beißerlein. Freunde dich mit dem Gedanken an.