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Die Hamas hofft auf Medienwirksamkeit, deshalb haben sie den Waffenstillstand mit Israel torpediert. Doch ein kleiner Denkfehler hat sich bei ihnen eingeschlichen. Der Gaza-Konflikt beherrscht die Schlagzeilen mittlerweile nicht mehr ... und die arabische Solidarität ist auch ausgeblieben.
Servus umananda
Überzeugen ist unfruchtbar.
Walter Benjamin
(1892 - 1940)
"Israel überzieht massiv"
Der Völkerrechtler Hans-Joachim Heintze hält die Angriffe auf Gaza wegen der vielen zivilen Opfer für unzulässig. Auch wenn Israel sich gegen die Hamas verteidigen dürfe. ....
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Operation „Cast Lead
3.2.1.6 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Nach dieser Bewertung kann grundsätzlich das Recht Israels auf Selbstverteidigung als Legitimationsgrundlage der OCL angeführt werden. Als einen wesentlichen Bestandteil beinhaltet das Selbstverteidigungsrecht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dieses Prinzip wird nicht ausdrücklich in der Charta genannt, ist aber im Nicaragua Urteil des International Court of Justice (ICJ) als völkergewohnheitsrechtliche Regel bestätigt worden...
Führende Rechtswissenschaftler und Richter am ICJ setzten und setzen die Verhältnismäßigkeit der zur Selbstverteidigung aufgebrachten militärischen Gewalt immer wieder in Bezug zu unterschiedlichsten Faktoren. Grundsätzlich dürfen die militärischen Mittel den Charakter einer Selbstverteidigung nicht verletzen ...
3.2.1.7 OCL in Bezug auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der UN-Charta
Israel kann sich grundsätzlich auf das Recht auf Selbstverteidigung berufen. Sowohl kann die Hamas als Völkerrechtsobjekt betrachtet, als auch ihre Angriffe als bewaffnet eingestuft werden. Dennoch darf Israel nur in letzter Instanz eigenständig zu militärischer Gewalt im Sinne des Selbstverteidigungsrechts greifen.
Zuvor muss es den Sicherheitsrat unterrichten und ihm die Möglichkeit geben, sich mit der Thematik auseinander zu setzen bzw. eigene Schritte durchzuführen.
3.3.2.4 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Artikel 51 (5) b) des I. ZP definiert einen Angriff als die unverhältnismäßig, wenn bei diesem
„*…+ damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.
Hier wird der Versuch des HVR deutlich einen Kompromiss zwischen dem grundlegenden Aspekt der Menschlichkeit und dem Aspekt der militärischen Notwendigkeit eines bewaffneten Konflikts herzustellen. Dabei stellt es ein Zustandekommen ziviler Opfer nicht von Grund auf in Frage, sondern nimmt eine Quantifizierung vor, indem es Menschenleben gegen den militärischen Vorteil abwägt. Die Anzahl und das Erwirken ziviler Opfer alleine ist demzufolge nicht von vornherein illegitim, sondern kann als Beweis für einen unverhältnismäßigen Einsatz militärischer Mittel gewertet werden.
Der jeweilige Fall muss in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit zwischen dem beabsichtigten militärischen Nutzen und den Schäden an der Zivilbevölkerung untersucht werden.
Grundlegend zeigt sich hier das Dilemma bei der Beurteilung von Verhältnismäßigkeit. Staaten haben die Pflicht, das Leben der eigenen Bevölkerung und Soldaten bei der Verfolgung legitimer militärischer Ziele zu schützen. Diese Pflicht muss bei militärischen Operationen gegen die Pflicht, „Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, Verwundung von Zivilpersonen, Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartiger Folgen zu vermeiden‚154, abgewägt werden.
Dabei verlangt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine dezidierte und umfassende Vorbereitung und Planung des Angriffs.155Artikel 57 ergänzt in diesem Zusammenhang den Grundsatz und gibt Vorkehrungen an, die vor einem Angriff zu treffen sind, um Zivilisten und zivile Objekte zu schützen.
Der Erkenntnisstand vor der Ausführung des Angriffs, in Bezug auf die Legitimität des Zieles156
Vor Ausführung des Angriffs müssen gesicherte Hinweise vorliegen, dass es sich um ein militärisches Ziel handelt. Militärische Ziele sind insbesondere die gegnerischen Streitkräfte, Gebäude und Objekte zur truppendienstlichen und logistischen Unterstützung von Einsätzen und Wirtschaftszielen, die wirksam zu militärischen Handlungen beitragen (Verkehrseinrichtungen, Industrieanlagen usw.).157 Da auch Kultstätten, Wohnhäuser, Krankenhäuser oder Schulen, welche von Grund auf einen rein zivilen Charakter besitzen, durch die Einbeziehung in die militärischen Anstrengungen des Gegners zu militärischen Zielen werden können, gilt im Zweifelsfall eine besonders akribische Sorgfaltspflicht.158 Reine Verdachtsmomente sind nicht ausreichend und werden durch die Vermutungsregel des Art. 52 (3) I. ZP auch als unzureichend klassifiziert.159 „Letztendlich ist hier die Sicht des handelnden Soldaten bzw. Kommandeurs entscheidend.‚160 Nur er kann in letzter Instanz vor Ort abwägen, ob und in wie weit es sich für ihn persönlich um eine Gefahr handelt bzw. in wie weit ein ziviles Objekt in die militärischen Anstrengungen des Gegners einbezogen wurde.
Trotz des Verbots eines direkten Angriffs auf die Zivilbevölkerung sind Opfer unter der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten nicht auszuschließen. Da das HVR nicht nach festen numerischen Werten, sondern nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip verfährt,
muss vor Ausführung eines Angriffs bei dem davon ausgegangen werden kann, dass Zivilisten zu Tode kommen, geprüft werden, ob die zu erwartenden Opfer unter der Zivilbevölkerung einen derartigen Angriff rechtfertigen bzw. ob eine militärische Notwendigkeit besteht, eine bestimmte Anzahl von Opfern in Kauf zu nehmen.
Dabei muss im Zweifel immer zu Gunsten des Schutzes der Zivilbevölkerung entschieden werden und gegebenenfalls zu milderen Mitteln gegriffen oder ein günstigerer Zeitpunkt gewählt werden...
Die Wahl der Angriffsmittel und -methoden163
Allgemein gilt die Nutzung von Waffen und Kriegsmethoden, die von Natur aus überflüssige Verletzungen oder unnötiges Leiden verursachen oder diese wahllos herbeiführen als verboten. Von daher müssen bei der Durchführung des Angriffs die Wahl der Kampfmittel und die angewandte Methode, unnötige Kollateralschäden vermeiden bzw. sie auf ein Mindestmaß beschränken. Dies gilt besonders für Fernlenkwaffen und Raketen in dicht besiedelten Gebieten.164
In diesem Fall sind lasergesteuerte Präzisionswaffen (precision-guided munition) vorzuziehen, da diese im Gegensatz zu traditionellen Fernlenkwaffen eine höhere Treffgenauigkeit besitzen und hohe Verluste vermeiden.165 Der Zivilbevölkerung gegenüber ist des Weiteren im Hinblick auf zu erwartende Opfer eine wirksame Warnung auszusprechen...
Angriffe, bei denen trotz dieser Vorkehrungen damit zu rechnen ist, dass Verluste unter der Zivilbevölkerung, Verwundungen von Zivilpersonen, Beschädigungen von zivilen Objekten oder mehrere derartige Folgen zusammen auftreten, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen, sind illegitim und als unverhältnismäßig zu charakterisieren....[Links nur für registrierte Nutzer]
www.jaeger.uni-koeln.de/fileadmin/templates/.../aipa/AIPA42011.pdf
Die Bombardierung von ganze Strassenzügen und UN-Schulen voll mit Flüchtlingen sind eindeutig völkerrechtswidrige Unverhältnismässigkeit!
Ignoriert: ABAS Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Grosses Maul und nichts dahinter![Links nur für registrierte Nutzer]Zeit zwölf Granaten im Süden Israels ein.
Drohungen der Hamas bleiben ohne Folge
Folgenlos blieben jedoch die Drohungen der islamistischen Kassam-Brigaden aus Gaza, den Flugbetrieb auf dem internationalen Flughafen von Tel Aviv durch Raketensalven ab 6 Uhr Ortszeit (7 Uhr MESZ, Anm. d. Red.) lahmzulegen. Die Angriffe blieben aus. Auf Anfrage teilte der Sprecher der israelischen Luftfahrtbehörde mit, die Starts und Landungen seien zur angekündigten Zeit lediglich für zehn Minuten aufgeschoben worden.
Die israelische Armee hatte zuvor mitgeteilt, bei einem Angriff sechs Kämpfer der Organisation "Islamischer Dschihad" getroffen zu haben. Die Männer hätten "letzte Vorbereitungen zum Abschuss von Raketen" getroffen, hieß es. Zudem flog die israelische Luftwaffe erneut einen Angriff zur gezielten Tötung von Kommandeuren der islamistischen Hamas. Den eigenen Angaben zufolge tötete die israelische Armee dabei drei Hamas-Kader, darunter auch Raed al-Atar, einen der Entführer des israelischen Soldaten Gilad Schalit.
Israel hatte seine Luftangriffe im Gaza-Streifen am Dienstag wieder aufgenommen, nachdem eine bis zur Nacht zum Mittwoch befristete Feuerpause durch Raketenangriffe aus Gaza gebrochen worden war.
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Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)
Ich biitte um Applaus:[Links nur für registrierte Nutzer]
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Um aufs neue wach werden zu können, musst Du ohne Frage vorher einmal eingeschlafen sein, und analog dazu, um geboren werden zu können, musst Du vorher schon einmal gestorben sein (Kabalah)
Geschichte Palästinas kurz erklärt:
Wenn man es als Palästina bezeichnet, hätten also nur die Griechen Anspruch darauf.![]()
Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek
Sprüche 1:7
Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.
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