Falsch.
<<Die grundsätzlichen Fragen der Sprache in der Ukraine werden geregelt durch das Sprachengesetz von 2012 (Gesetz „Über die Grundlagen der staatlichen Sprachenpolitik“, datiert 3. Juli 2012 N 5029-VI) dessen Entwurf von Serhij Kiwalow und Wadym Kolesnitschenko (Partei der Regionen) eingebracht wurde. Gegen die parlamentarische Entscheidung vom 23. Februar 2014 zur Aufhebung dieses Gesetzes legte Interimspräsident Turtschinow sein Veto ein. Diese Tatsache wird fälschlich und lautstark als „Verbot“ der russischen Sprache beklagt.
Der Artikel 6 des Sprachengesetzes von 2012 definiert die ukrainische Sprache als Staatssprache, zu deren Benutzung innerhalb des Territoriums der Ukraine sämtliche legislativen, exekutiven und judikativen Organe verpflichtet sind. Der Paragraph 5 des Artikes 6 lautet ausdrücklich: „Nichts in diesem Gesetz soll so ausgelegt werden, dass es den Verwendungsbereich der Staatssprache“ – also des Ukrainischen – „einschränkt“.
Artikel 7 des Gesetzes sieht nun vor, dass die Ukraine weiterhin 18 Minderheitensprachen als „regionale“ Sprachen anerkennt: Russisch, Weißrussisch, Bulgarisch, Armenisch, Gagausisch, Jiddisch, Krimtatarisch, Moldauisch, Deutsch, Griechisch, Polnisch, Romani, Rumänisch, Slowakisch, Ungarisch, Russinisch, Karaimisch und Krimtschakisch. Somit erhält die russische Sprache keinen Sonderstatus, sondern ist eine Regionalsprache neben 17 weiteren.>>
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